Zentrum der Gesundheit
  • Lobbyisten in einer Besprechung
6 min

Health-Claims - Werkzeug der Lobbyisten

Der Verbraucher soll vor irreführenden Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln geschützt werden. Was löblich klingt, entpuppt sich an vielen Stellen als Totalverbot, das für die Kennzeichnung von nahezu allen Lebensmitteln gilt – ob das nun der zweifellos gesunde Apfel oder der tatsächlich fragwürdige Joghurtdrink ist. Aussagen zum Nährwert des Lebensmittels oder zu dessen gesundheitlichem Nutzen dürfen nicht mehr getroffen werden – es sei denn, es gibt Sondergenehmigungen. Doch diese erhält nicht jeder…

Aktualisiert: 05 Februar 2024

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Health-Claims verbieten fast alle Gesundheitsaussagen

Wer Light-Produkte kauft, erhofft sich eine schlanke Linie, bei Knoblauch-Kapseln will man dem Herz-Kreislauf-System Gutes tun und das probiotische Sortiment verspricht eine Erhöhung der körpereigenen Abwehrkraft.

Alle diese Produkte waren bis vor kurzem noch entsprechend gekennzeichnet. Mit der sog. Health-Claims-Verordnung ist das jedoch mittlerweile EU-weit – in den meisten Fällen – untersagt bzw. nur noch unter bestimmten Umständen erlaubt.

Health-Claims-Verordnung fordert wissenschaftliche Belege

Die Health-Claims-Verordnung (zu deutsch etwa: Gesundheitsaussagen-Verordnung) trat bereits zum 1. Juli 2007 in Kraft, konnte jedoch erst zum 1. Januar 2012 praktisch umgesetzt werden.

Darin wird festgehalten, dass ein Lebensmittel bzw. ein Nährstoff in diesem Lebensmittel nur dann mit einer besonderen Gesundheitsaussage versehen werden darf, wenn dies mit anerkannten wissenschaftlichen Belegen nachgewiesen werden konnte.

Die Positivliste der Health-Claims-Verordnung

Eine Positivliste in der Health-Claims-Verordung zeigt, welche Gesundheitsaussagen für welche Lebensmittel zugelassen sind. Alle Gesundheitsaussagen, die in dieser Liste nicht auftauchen, dürfen auch nicht verwendet werden. Das heisst: Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

Eine Negativliste führt jene Gesundheitsaussagen auf, die von den Lebensmittelherstellern für spezielle Lebensmittel beantragt wurden, die aber abgelehnt wurden.

Da diese Listen erst zum 1. Januar 2012 fertiggestellt und veröffentlicht wurden, konnte die Verordnung nicht – wie geplant – zum 31. Januar 2010, sondern erst in diesem Jahr mit zweijähriger Verspätung vollumfassend in die Tat umgesetzt werden.

Wasserlösliches Tomatenkonzentrat – Die Nr. 1 in der Positivliste

Die in der Positivliste der Health-Claims-Verordnung auftauchenden genehmigten Gesundheitsaussagen mögen zwar den offiziellen Richtlinien entsprechend wissenschaftlich nachgewiesen sein, lassen jedoch auch Skepsis aufkommen.

An erster Stelle erscheint ein wasserlösliches Tomatenkonzentrat, das mit der Aussage beworben werden darf, dass der Verzehr zu einem gesunden Blutfluss verhelfen würde.

Es versteht sich von selbst, dass diese Aussage nicht für frische Tomaten verwendet werden darf, sondern lediglich für das industriell verarbeitete Spezialkonzentrat.

Irreführende Werbung durch Health-Claims-Verordnung

Ferner gehört zu den wenigen erlaubten Aussagen jene, dass Calcium für das normale Wachstum von Kindern und für die Knochenentwicklung wichtig sei. Der Verbraucher bekommt also den Eindruck, dass er die Entwicklung seines Kindes fördere, wenn er ihm ein solcherart ausgelobtes Produkt (meistens ein Milchprodukt) gibt.

Der Verbraucher erfährt jedoch nicht, dass es genau dieses Produkt sein kann, das für die chronischen Atemwegsbeschwerden, die Allergien, die Verdauungsbeschwerden oder auch die Hautprobleme seines Kindes (oder auch seine eigenen) verantwortlich sein könnte. Er wird stattdessen durch die offiziell genehmigte Gesundheitsaussage dazu verführt, erst recht reichlich vom ausgelobten Produkt zu verzehren, ohne kritisch darüber nachzudenken, ob das betreffende Lebensmittel – trotz Calcium – vielleicht auch negative Inhaltsstoffe haben könnte.

Der Verbraucher erfährt ausserdem nicht, dass für ein normales Wachstum und eine gesunde Knochenentwicklung viel mehr notwendig ist als nur Calcium (siehe hier: Starke Knochen brauchen mehr als Calcium). Auch kann Calcium in riesigen Mengen verzehrt werden und nützt nur wenig, wenn nicht für eine ordnungsgemässe Calciumresorption gesorgt wird. Eine solche findet dann nämlich nur unzureichend statt, wenn z. B. Softdrinks und Süssigkeiten zum Speiseplan gehören und wenn ausserdem Magnesium im Speiseplan fehlt.

Jod findet sich ebenfalls in der Positivliste der Health-Claims-Verordnung mit der erlaubten Werbeaussage: Jod trägt zum normalen Wachstum von Kindern bei. Dass Jod ab einer bestimmten Dosis auch ungünstige Wirkungen haben kann und manche Menschen erst durch die weit verbreitete künstliche Jodierung der Lebensmittel (schilddrüsen-)krank wurden, wird natürlich nirgends erwähnt.

Irreführende Werbung wird durch die Health-Claims-Verordnung folglich nicht im Geringsten ausgeschlossen, sondern – diesmal mit offizieller Absegnung – weiter an der Tagesordnung sein.

Health-Claims: Zuckerarm muss zuckerarm sein

Auch Aussagen zum Nährwert unterliegen jetzt ganz konkreten Richtlinien und Richtwerten. Bislang war es dem Hersteller überlassen, ab welcher Zuckermenge er glaubte, dass ein Produkt zuckerarm war. Dem Verbraucher blieb folglich nichts anderes übrig, als der verlockenden Kennzeichnung zu glauben oder sie eben nicht zu glauben.

Mit der EG-Verordnung Nr. 1924/2006 (der offiziellen Bezeichnung der Health-Claims-Verordnung) darf ein Lebensmittel jetzt nur noch dann als zuckerarm ausgelobt werden, wenn es nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm (bzw. 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter) Lebensmittel enthält – was tatsächlich ein positiver Aspekt dieser Verordnung ist.

Health-Claims: Spielraum bei Light-Produkten

Auch die Etiketten von Light-Produkten dürfen nur noch dann das verkaufsfördernde Wort "Light" tragen, wenn ihr Fett-, Kalorien- oder Zuckergehalt mindestens um 30 Prozent niedriger ist, als dies in einem "normalen" vergleichbaren Produkt der Fall ist. Interessanterweise fehlen jedoch Richtlinien, mit welchem Fett-, Kalorien- und Zuckergehalt ein Produkt als "normal" gilt, so dass die Lebensmittelindustrie in diesem wirklich wichtigen Bereich wieder enormen Spielraum hat.

EU-Politiker: Wie ein Fähnchen im Winde

Ursprünglich gehörte zur Health-Claims-Verordnung auch der Absatz, dass ein Lebensmittel spätestens dann nicht mehr als gesund einzuschätzen sei, wenn es mehr als 1,3 Gramm Speisesalz pro 100 Gramm Mehl enthielt. Deutsches Brot jedoch enthält bis zu 2,2 Gramm Salz pro 100 Gramm Mehl. Deutsches Brot wäre also gemäss der Health-Claims-Verordnung kein gesundes Lebensmittel mehr gewesen. Das gefiel den deutschen Bäckern verständlicherweise gar nicht und sie protestierten.

Nun zeigte sich, wie flexibel EU-Politiker sein können. Und so wurde ganz schnell aus dem ungesunden deutschen Brot wieder gesundes deutsches Brot gemacht. Die EU-Kommission verkündete nämlich (aufgrund der offenbar bedrohlichen deutschen Bäcker-Innung), dass Brot von der oben genannten Regelung ausgenommen sei, so dass jetzt auch wieder deutsches Brot – Salzgehalt hin oder her – wieder als gesund beworben werden darf.

Falls es Sie interessiert, ob der einzige mögliche Kritikpunkt am Brot tatsächlich nur das Salz ist, machen wir Sie gerne auf unsere drei Artikel zu diesem Thema aufmerksam:

  1. Getreide
  2. Mehl
  3. Brot

Was wird mit der Health-Claims-Verordnung erreicht?

Vordergründig soll mit dieser Verordnung die Innovationskraft der Lebensmittelindustrie so aktiviert werden, dass sie sich eher auf die Entwicklung von "gesunden Lebensmitteln" konzentriert und gleichzeitig ungesunde Lebensmittel vom Markt verschwinden.

Wie Sie gesehen haben, wird jedoch gerade dieses angeblich angestrebte Ziel nur bedingt erreicht (es sei denn, Sie schätzen wasserlösliche Tomatenkonzentrate als gesunde Lebensmittel ein).

Gesundheitsaufklärung und mittelständische Unternehmen bleiben auf der Strecke

Auch bleibt eine wirksame und ehrliche Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung auf der Strecke. Nicht zuletzt leiden die mittelständischen Unternehmen unter den neuen kostspieligen Anforderungen, nämlich dass jede Gesundheitsaussage mit anerkannten (also umfangreichen) wissenschaftlichen Studien belegt werden muss.

Diese Studien (samt dem erwünschten Ergebnis?) können folglich ausschliesslich von den zahlungskräftigen Multikonzernen in Auftrag gegeben werden, so dass deren Produkte dann wieder mit deutlichen Werbevorteilen glänzen.

Dass jedoch gerade diese Multikonzerne alles andere als die Gesundheit der Bevölkerung im Auge haben, sondern eher Globalisierung und Macht mit allen Mitteln anstreben, dürfte mittlerweile bekannt sein.

Gleichzeitig werden kleine Unternehmen, deren Ziel hochwertige und hilfreiche Gesundheitsprodukte sind und die sich der wahrheitsgemässen Gesundheitsaufklärung verschrieben haben, unauffällig aus dem Markt gedrängt.

Lobbyisten der Industrie machen EU-Verordnungen?

Ob diese heute immer wieder zu beobachtende Strategie Absicht oder "Zufall" ist, mag jeder für sich selbst entscheiden. Dabei ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass die in der Health-Claims-Verordnung aufgeführten Regelungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA festgelegt wurden.

Diese Behörde jedoch gerät immer wieder in wenig rühmliche Schlagzeilen, da man dort mit Vorliebe Lobbyisten der Lebensmittel- oder Biotechindustrie beschäftigt, wie z. B. Jiri Ruprich, der seit Jahren nebenbei im wissenschaftlichen Beirat von Danone sitzt oder Diana Banati, die erst nach öffentlicher Kritik ihre Tätigkeit für das International Life Sciences Institute niederlegte, einem Forschungsinstitut, dass annähernd 70 Prozent seiner Finanzmittel von Unternehmen der Lebensmittel-, Chemie- und Gentechbranche erhält.

Auch der Deutsche Matthias Horst gehört zur Leitung des EFSA-Gremiums und ist gleichzeitig seit Jahrzehnten Geschäftsführer des deutschen Spitzenverbands der Ernährungsindustrie BLL e. V. (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.).

Erst kürzlich hat die EU-Kommission ausserdem Mella Frewen, eine Lobbyistin der Lebensmittelindustrie als neues Mitglied in den EFSA-Verwaltungsrat vorgeschlagen. Frewen ist seit 2007 für FoodDrinkEurope tätig, einem Interessenverband der Lebensmittelindustrie. Und damit nicht genug: Von 2002 bis 2007 war Frewen für den Gentech- und Biozidkonzern Monsanto als Cheflobbyistin für Europa und Afrika beschäftigt.

Dieser von Industrie-Lobbyisten durchsetzte EFSA-Verwaltungsrat aber ist es, der die Experten für die wissenschaftlichen EFSA-Gremien auswählt. Die wissenschaftliche Unäbhängigkeit der EFSA darf somit mehr als bezweifelt werden, und wundern braucht sich auch niemand mehr, wenn EU-Lebensmittel-Verordnungen wie die Health-Claims-Verordnung nur eines im Sinn zu haben scheinen: Noch mehr Macht den Multikonzernen.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.