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Ist Akupunktur eine Kassenleistung?

1 Antwort

Bei Schmerzen im unteren Rücken (Lendenwirbelsäule) oder chronischen Schmerzen aufgrund einer Arthrose im Knie wird die Akupunktur von den Krankenkassen übernommen, wenn diese Schmerzen schon länger als 6 Monate andauern und die Akupunktur von einem in Akupunktur ausgebildeten Arzt durchgeführt wird, der zusätzlich über eine entsprechende Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung verfügen muss. Meist sind dann 10 bis maximal 15 Sitzungen à mindestens 30 Minuten innerhalb von 6 bzw. 12 Wochen eine Kassenleistung.