Zentrum der Gesundheit
  • Steviolglycosid wird in der EU als Lebensmittelzusatzstoff E960 zugelassen
1 min

Stevia wird in der EU erlaubt

Die süss schmeckenden Glycoside aus der Stevia-Pflanze könnten eine natürliche und noch dazu gesunde Alternative zu herkömmlichem Zucker sein. Doch bislang war die Verwendung der Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoff in der EU verboten. In anderen Ländern wie beispielsweise der Schweiz sind Stevia-Extrakte hingegen schon längst zugelassen und werden vor allem in Diätprodukten verwendet. Nach langen Verhandlungen hat nun auch die Europäische Kommission eine Verordnung zur Zulassung der Steviolglycoside verabschiedet.

Aktualisiert: 06 November 2023

Kostenlosen Newsletter abonnieren

Mit Ihrer Anmeldung erlauben Sie die regelmässige Zusendung des Newsletters und akzeptieren die Bestimmungen zum Datenschutz.

Süsse Glycoside aus Stevia

Die südamerikanische Stevia-Pflanze enthält je nach Sorte bis zu zwölf verschiedene Glycoside - die so genannten Steviolglycoside. Diese Inhaltsstoffe sind für die enorme Süsskraft von Stevia verantwortlich. Die Sorte Stevia rebaudiana wird schon seit Jahrhunderten als Süssstoff genutzt und ist auch unter dem Namen „Honigkraut“ bekannt. Man kann entweder die ganzen Stevia-Blätter, einen Teeaufguss der Blätter oder eben die extrahierten Steviolglycoside als Süssungsmittel verwenden.

Stevia seit langem umstritten

Die Diskussion um die EU-Zulassung von Stevia in Lebensmitteln dauert nun schon Jahre lange an. Man konnte bisher zwar Stevia-Pflanzen kaufen oder deren Blätter als Alternative zu Zucker oder dem gefährlichen Süssstoff Aspartam verwenden, doch Stevia-Extrakte waren in der EU nicht für Lebensmittel zugelassen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte bereits im März 2010 ihre Stellungnahme über die Sicherheit von Stevia und extrahierten Steviolglycosiden in bestimmten Lebensmitteln bekannt gegeben. ( 1 ) Stevia süsst etwa 300mal stärker als Zucker, ist kalorienfrei, verursacht kein Karies und ist keineswegs bedenklich für die Gesundheit. Deshalb besteht vor allem bei Lebensmittelherstellern ein recht grosses Interesse an der freien Verkehrsfähigkeit des Süssungsmittels.

Vor etwa zwei Monaten (im September 2011) wurde beispielsweise in Deutschland darüber verhandelt, ob die Molkerei Scheitz aus Bayern einen Teeaufguss aus Stevia-Blättern zum Süssen ihrer Produkte verwenden dürfe. Das Münchener Gericht entschied zwar, dass der Teeauszug von Stevia in den Bio-Joghurts verwendet werden darf, doch über extrahierte Steviolglycoside wurde noch nichts entschieden.

Stevia ab Dezember 2011 zugelassen

Erst am 11. November 2011 hat die Europäische Kommission nun endlich eine Verordnung verabschiedet, welche jetzt auch die extrahierten Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt.( 2 ) Die Steviolglycoside werden unter der E-Nummer 960 deklariert und dürfen ab dem 2. Dezember 2011 hauptsächlich in brennwertverminderten und zuckerreduzierten Lebensmitteln eingesetzt werden. Steviolglycoside dürfen zukünftig allerdings nur in bestimmten Lebensmitteln und auch nur in bestimmten Mengen als verwendet werden. Die genauen Regelungen für die Verwendung von Steviolglycosiden in Lebensmitteln sind in einer Tabelle des Gesetzestextes in Quelle 2 aufgelistet.

Die sichere empfohlene Tagesdosis wurde von der Europäischen Behörde auf 4mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Nach der Zulassung soll noch überprüft werden, ob diese empfohlene Tagesdosis durch den Nutzen von Steviolglycosiden von der Bevölkerung auch tatsächlich eingehalten werden kann. Deshalb könnten die momentan festgelegten Höchstmengen für Lebensmittel nachträglich nochmals korrigiert werden.

🌟 Bewerten Sie unsere Arbeit 🌟

Auf unserem Portal Zentrum der Gesundheit haben wir mittlerweile mehr als 2700 Artikel zu zahlreichen Themen rund um Gesundheit, Ernährung und Naturheilkunde veröffentlicht. Wenn Sie Zeit und Lust haben, freuen wir uns über Ihre Bewertung unseres Portals bei Trustpilot.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.