Natamycin
Natamycin findet als antibiotischer Konservierungsstoff auf Wurst und Käse Verwendung. Dieses Breitbandmykotium verhindert die Ausbreitung von Pilzen.
Veröffentlichung am 27.05.2008 um 09:39 Uhr / Aktualisierung am 11.01.2012 um 17:45 Uhr 
(Zentrum der Gesundheit) - Das biotechnologisch gewonnene Natamycin wird als Konservierungsstoff und als Medikament eingesetzt. Es wirkt antibiotisch auf der menschlichen Haut, auf der Schleimhaut, auf Wurst und auf Käse. Es wird als Breitbandmykotikum unter anderem gegen Fußpilz und Scheidenpilz eingesetzt. Natamycin verhindert jedoch auch, dass sich auf gepökelten und getrockneten Fleischprodukten, Hartkäse, Schnittkäse und halbfestem Schnittkäse Pilze ausbreiten können.
Auch Käsesorten, die keine sichtbare Rinde aufweisen, können mit Natamycin belastet seinNatamycin (E 235) wurde vor seiner Zulassung von dem Expert Committee on Food Additives (JECFA) einer Vorabprüfung unterzogen und beurteilt. Die Unbedenklichkeitsgrenze ("Level causing no toxicological effects") wurde nach einigen Erhöhungen letztlich auf maximal 200 Milligramm pro Person und Tag beziehungsweise 3 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht festgelegt.
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (Scientific Committee on Food, SCF) hielt Natamycin auf Käse und für Wursthüllen für akzeptabel, wenn ausschließlich das fertige Produkt mit Natamycin behandelt wurde und die Rückstände auf der Oberfläche nicht größer als ein Milligramm je Quadratdezimeter sind. 5 Millimeter unter der Oberfläche darf Natamycin nicht mehr nachweisbar sein.
Deutsche Fachleute beurteilen diese Werte erheblich kritischer als die die EU-Verantwortlichen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),vormals BgVV, war mit dem Einsatz von Natamycin bei Käse einverstanden. Eine Oberflächenbehandlung von Wursthüllen erachteten sie jedoch als nicht notwendig. Aus mikrobiologischer und technologischer Sicht besteht nach Ansicht der deutschen Behörde keine Notwendigkeit, ein Antibiotikum zu verwenden.
Natamycin ist in der Zutatenliste eines Fertigkäses kennzeichnungspflichtig. Käsesorten, die lose an der Käsetheke angeboten werden, müssen jedoch nicht gekennzeichnet sein. Hier bleibt unklar, ob der Käse mit Antibiotika behandelt wurde oder nicht.

Die Angabe: "Rinde ist nicht zum Verzehr geeignet" vermittelt dem Kunden nur, dass der wachsartige Überzug ungenießbar ist und daher entfernt werden sollte. Der Verbraucher weiß jedoch nicht, dass er auch mindestens fünf Millimeter vom Käse abschneiden müsste, um sich vor der Einnahme des Antibiotikums zu schützen. Ansonsten gelangt es in den Körper und kann die Darmflora schädigen.
Auch Käsesorten, die keine sichtbare Rinde aufweisen, können mit Natamycin belastet sein. Der Verbraucher wird hierdurch die festgelegte Höchstmenge zwar nicht erreichen, nimmt jedoch durch einen regelmäßigen Käseverzehr immer wieder geringe Mengen des Antibiotikums zu sich. Somit schadet er seinem Darm mit jedem Käsebrot.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellte in einer Untersuchung fest, dass selbst diese geringen Mengen an Käse geeignet dazu beitragen, die Darmflora anzugreifen. Ein weiterer bedenklicher Aspekt ist eine mögliche Resistenz gegenüber Antibiotika.
Scheinbar werden diese wichtigen Informationen nicht an den Verbraucher weitergegeben, denn die Wahrheit über diese Art der Käsebehandlung würde den einen oder anderen Käsefreund nachdenklich stimmen und der Industrie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Mit etwa 2 Millionen Tonnen Käse pro Jahr ist Deutschland immerhin Europas Käsehersteller Nummer eins. Nur in den USA wird mehr Käse produziert. Die deutschen Käsehersteller exportieren etwa 30 Prozent. Von diesem Export werden etwa 80 Prozent innerhalb der Europäischen Union verkauft.
Warnungen gegenüber Zusatzstoffen werden nicht öffentlich um den sensible gewordenen Verbraucher nicht zu verunsichern.
Quelle: Die Joghurt Lüge - ISBN: 3-593-37958-9
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