Zentrum der Gesundheit
  • Feld mit gentechnisch veränderte Pflanzen
3 min

Gentechnik kommt auf leisen Sohlen

Die Null-Toleranz-Grenze bei Futtermitteln wird aufgehoben. Nicht weil sich die bisherigen Bedenken in Bezug auf die Harmlosigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen für Umwelt und Gesundheit als unbegründet herausgestellt hätten, sondern weil die Futtermittelindustrie die wirtschaftlichen Einbussen, die sich regelmässig aufgrund der bisher gültigen Null-Toleranz-Grenze ergaben, nicht mehr hinnehmen möchte.

Aktualisiert: 07 März 2021

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Die Menschen in Europa sind mehrheitlich gegen Gentechnik

Zwar hat eine kürzlich durchgeführte Umfrage in Europa gezeigt, dass nicht weniger als 95 Prozent der Europäer gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit einer gewissen Skepsis gegenüber stehen. Doch nützt uns unsere Skepsis herzlich wenig, wenn wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen.

Schwellenwert für illegale Genpflanzen

Bisher durften im Tierfutter in der EU keine gentechnisch veränderten Pflanzen vorhanden sein, die noch nicht über eine EU-Zulassung verfügten. Es galt die sog. Null-Toleranz-Grenze. Das soll nun anders werden. Künftig dürfen auch Gen-Pflanzen ohne EU-Zulassung bis zu einem gewissen Schwellenwert von 0,1 Prozent im Viehfutter sein.

Dabei handelt es sich bevorzugt um Maissorten, die gentechnisch verändert sind und die in anderen Ländern der Erde bereits fröhlich angebaut werden, in der EU nach den geltenden Prüfstandards jedoch noch nicht für sicher und auch nicht für eindeutig ungefährlich befunden wurden.

Schwellenwert von 0,1 Prozent

Zwar hören sich 0,1 Prozent nach sehr wenig an, betrachtet man sich jedoch diese Menge auf beispielsweise einem Maisfeld, so würden sich auf einem Hektar gentechnikfreier Pflanzen immerhin 10 Quadratmeter voller illegaler Genpflanzen ausmachen lassen.

Logistisch nicht mehr möglich: Sauberes Viehfutter

Der Grund für die Lockerung des Reinheitsgebots scheint schnell erklärt: In letzter Zeit hätten sich angeblich gehäuft ganze Schiffsladungen mit Viehfutter, das mit nicht zugelassenen Genpflanzen verunreinigt war, in den Häfen Europas eingefunden.

Aufgrund der Null-Toleranz-Grenze in der EU habe man diese Schiffe wieder unverrichteter Dinge in ihre Heimathäfen (z. B. die USA) zurück schicken müssen, was natürlich grossen Verlusten gleichgekommen sei. Rein logistisch sei es also einfach nicht mehr möglich - so hiess es - ein Futter zu liefern, das frei von illegalen Genpflanzen sei.

Aufhebung der Null-Toleranz aus Sicherheitsgründen?

Laut Heike Moldenhauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht die Situation ein klein wenig anders aus:

Im Jahr 2010 gab es nicht einen Eintrag über Futtermittelverunreinigungen durch nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen, auch 2011 noch nicht.

Warum also dann - wenn von verunreinigten Schiffsladungen weit und breit keine Spur zu scheint - der neue Schwellenwert?

Wir müssen Sicherheitssysteme einführen und Massnahmen einleiten, um das Risiko einer Vermischung mit nicht zugelassenen GVO zu minimieren

meint Claudia Döring vom Deutschen Raiffeisenverband. Ein Schwellenwert, der eine Vermischung mit nicht zugelassenen GVO überhaupt erst erlaubt, soll das Risiko einer Vermischung minimieren?

Das klingt wenig einleuchtend.

Noch ein angeblicher Grund: Eiweissfutterdefizit

Der Deutsche Bauernverband hingegen hat eine andere Erklärung parat. Es gehe darum, dass Eiweissfutterdefizit in der EU zu beheben. Um die Versorgung mit Futtermitteln sicherzustellen und Lieferengpässe auszuschliessen, brauche man die neue Regelung.

Abgesehen davon, dass gerade die übermässige Eiweissfütterung zu vielerlei gesundheitlichen Problemen der heute üblichen bemitleidenswürdigen Hochleistungstiere in den Massenställen beiträgt und damit sicher nicht zu gesünderen Produkten führt, ist man bei den Grünen ganz anderer Meinung:

Die Lobbyinteressen der Futtermittelindustrie haben sich durchgesetzt

sagt Martin Häusling, Mitglied des Agrarausschusses und Koordinator der Grünen im EU-Parlament.

Lebensmittel sollen dem Viehfutter alsbald folgen

Die Viehfutterindustrie freut sich jedenfalls mächtig, hat sie doch für diesen Schritt seit fünf Jahren tapfer gekämpft. Doch ist sie längst noch nicht zufrieden. Bernhard Krüsken, Geschäftsführer des Deutschen Verbands Tiernahrung, verkündet daher, weitere Schritte müssten diesem ersten unbedingt folgen.

Und da er der Meinung ist, man sollte Futtermittel und Lebensmittel keinesfalls unterschiedlich behandeln, dürfen wir annehmen, dass sich Herr Krüsken und Kollegen intensiv dafür einsetzen werden, damit auch im Lebensmittelbereich eine Lockerung der hier bislang noch bestehenden Null-Toleranz-Grenze eingeführt wird.

Freie Bahn für Gentechnik

Der wirkliche Grund für die Aufhebung der Null-Toleranz ist also kein geringerer als der, dass man langsam zwar, aber dennoch zielstrebig jene Bahn für gentechnisch veränderte Organismen frei machen will, die mitten auf unsere Teller führt.

EU-Kommission überschreitet Kompetenzen

Die Umweltverbände wollen den Abschied von der Null-Toleranz-Grenze nicht hinnehmen. Da laut eines vom BUND beantragten juristischen Gutachtens die Europäische Kommission nach EU-Recht gar nicht befugt war, die Schwellenwert-Regelung für gentechnisch veränderte Organismen im Tierfutter ohne EU-Zulassung überhaupt vorzuschlagen, will die Umweltschutzorganisation beim Europäischen Gerichtshof gegen die neue Verordnung klagen, um weiterhin den Verbraucherschutz vor das Wohl der Industrie zu stellen.

Schwellenwerte machen Null-Toleranz praktikabel

Eine Umweltschutzorganisation muss sich also für unser Wohl einsetzen, während die Regierung sich darüber freut, "die Null-Toleranz praktikabler gemacht zu haben", wie es aus dem Aigner-Ministerium hiess.

Vielleicht sollte irgendjemand das Ministerium darüber aufklären, dass eine Null-Toleranz im Augenblick der Schwellenwerteinführung gar keine Null-Toleranz mehr ist.

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Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.