Unser Protest hat sich gelohnt!
Petition war erfolgreich: Nahrungsergänzungsmittel bleiben Lebensmittel und bedürfen auch künftig keiner Zulassungspflicht.
Veröffentlichung am 09.03.2011 um 09:44 Uhr / Aktualisierung am 22.06.2011 um 11:06 Uhr 
(Zentrum der Gesundheit) - Durchkreuzte das Volk definitiv die Pläne der Pharmaindustrie? Oder ist die geplante Novellierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§ 2 Abs. 3 LFGB) lediglich aufgeschoben und damit noch lange nicht aufgehoben? Der Deutsche Bundestag teilte jedenfalls mit, dass die beabsichtigten Änderungen in Bezug auf eine mögliche Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel nicht länger Gegenstand des betreffenden Gesetzentwurfes wären. Grund zum (wenigstens vorläufigen) Jubel!
Mitten in der letztjährigen Sommerpause wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der darauf abzielte, Nahrungsergänzungsmittel bzw. deren Zutaten einer Zulassungspflicht zu unterwerfen. Nahrungsergänzungsmittel sollten also nicht mehr - wie bisher - als Lebensmittel im Sinne § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 LFGB gewertet werden.
Mehrere beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petitionen baten um Ablehnung dieses Gesetzentwurfes, da die beabsichtigte Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel bzw. deren Inhaltsstoffen die Möglichkeiten des einzelnen Menschen zur selbstverantwortlichen Gesundheitsvorsorge stark eingeschränkt hätte.
Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Gerda Hasselfeldt schrieb vor wenigen Tagen, dass Frau Aigners Gesetzentwurf nun vom Tisch sei und die in zahlreichen Petitionen kritisierten Änderungen des LFGB im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel vollständig gestrichen worden seien. Allerdings wurden nichtsdestotrotz Änderungen des LFGB durchgeführt - und zwar zum Thema "Futtermittel und Dioxin". Und genau das macht stutzig.
Der neueste Futtermittel-Skandal war offenbar der Hauptgrund für das (vorläufige?) Verschwinden des Gesetzentwurfs zum Thema Nahrungsergänzungsmittel. Die Regelung zur Zulassungspflicht ernährungsphysiologisch wirksamer Stoffe in u. a. Nahrungsergänzungsmitteln sei - so heißt es - aus dem von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf herausgenommen worden, da diese notifizierungsbedürftig gewesen wäre, also der vorherigen Zustimmung der EU bedurft hätte und so das zeitnahe Inkrafttreten jener Vorschriften behindert hätte, die man eiligst zur Vermeidung eines erneuten Dioxin-Futtermittelskandals einführen wollte.
Es scheint also, man habe die Angelegenheit nur vorläufig auf Eis gelegt - wenigstens so lange, bis die aufgrund des Dioxin-Skandals nötigen Änderungen unter Dach und Fach sind. Vielleicht hofft man dadurch auch, in einem späteren neuen Anlauf auf weniger Proteste aus den Reihen aufmerksamer Bürger zu stoßen. Und so heißt es, wachsam bleiben, denn aufgeschoben ist noch lange nicht aufgehoben.
Unser Aufruf zur Petition hatte Erfolg
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