Stevia


Die Pflanze aus Südamerika besitzt Inhaltsstoffe, die eine enorme Süsskraft haben. Leider ist diese gesunde Alternative zu Zucker in der EU immer noch nicht uneingeschränkt erlaubt.

Gerichtsurteil: Stevia in Joghurts erlaubt

Veröffentlichung am 30.09.2011 um 15:31 Uhr / Aktualisierung am 12.03.2012 um 11:56 Uhr  Drucken Sie diese Seite

(Zentrum der Gesundheit) - Der natürliche Süssstoff aus der Stevia-Pflanze war lange Zeit ein umstrittenes Thema. In einigen Ländern wie der Schweiz und den USA waren Stevia-Stüssstoffe längst zugelassen - nur in der EU war die Verwendung von Stevia in Lebensmitteln bis zum Dezember 2011 verboten. Doch dann gab es Hoffnung für Stevia-Fans: Im September 2011 hatte ein Gericht in Bayern entschieden, dass Stevia-Tee in Joghurts sehr wohl verwendet werden durfte. Das war der Anfang vom Ende des jahrzehntelangen Stevia-Verbots.

Stevia

Streit um Stevia

Der Streit in der EU um Stevia - dem gesunden Zuckerersatz mit vielfacher Süsskraft im Vergleich zu normalem Zucker – dauerte viele Jahre lang. Lebensmittel- oder Getränke-Hersteller, die herkömmlichen Zucker auf Grund seiner negativen Eigenschaften ersetzen wollten, waren auf die üblichen Süss- und Zuckeraustauschstoffe angewiesen. Diese jedoch (Ausnahme Xylit) brachten dem Verbraucher im besten Falle keine Nachteile, Vorteile aber auch nicht. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München sorgte für Hoffnung – ganz besonders in den Reihen jener Bio-Hersteller, die Stevia sehr gerne für ihre Produkte einsetzen würden.

Nachdem die Andechser Molkerei Scheitz einen Tee aus Stevia-Blättern in Ihren Bio-Joghurts als Süssstoff verwendet hatte, entfachte der Rechtsstreit um die südamerikanische Pflanze.

Zulassungsverfahren für Stevia

Normalerweise müsste auch Stevia-Tee nach der Novel-Food-Verordnung der EU ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es in Lebensmitteln als Süssstoff verwendet werden darf. Da stellte sich einem die Frage, warum ein natürlicher, gesunder Zuckerersatz wie Stevia, im Vergleich zu einem synthetischen, ungesunden Süssstoff wie Aspartam, einfach nicht zugelassen wurde.

Stevia-Tee ist nicht Stevia

Das Bayerische Gericht entschied dann jedoch, dass das Verbot, welches eigentlich gegen Stevia vorlag, im Fall von Stevia-Tee nicht in Kraft trete.

Die Molkerei-Geschäftsführerin Barbara Scheitz erklärte:

Wir haben das Gericht davon überzeugt, dass vor 1997 mehr als 61 Millionen Tassen Stevia-Tee in der EU getrunken wurden.

Es war ein langer Kampf, doch dann konnten die mit Stevia-Tee gesüssten Joghurts in ganz Deutschland gekauft werden.

Schnellwarnsystem für Lebensmittel

Immerhin hat das Gericht zudem entschieden, dass der Molkereibetrieb auch keinen Eintrag in das EU-weite Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel bekommt. Dieses Schnellwarnsystem ist eigentlich dazu gedacht, dass bei einer Bedrohung durch bestimmte Stoffe in Lebensmitteln jeder schnell informiert werden kann.

Ein Eintrag in dieses System ist jedoch insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen existenzbedrohlich und kann enorme Umsatzeinbrüche bedeuten, da sich die Kunden häufig vom ganzen Sortiment des Herstellers abwenden, wenn ein solcher Eintrag vorliegt.

Quelle:

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.09.2011. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.
Aktenzeichen: Az. M 18 K 11.2918 und Az. M 18 K 11.1445 und Az. M 18 E 11.1443




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