Süsse Glycoside aus Stevia
Die südamerikanische Stevia-Pflanze enthält je nach Sorte bis zu zwölf verschiedene Glycoside - die so genannten Steviolglycoside. Diese Inhaltsstoffe sind für die enorme Süsskraft verantwortlich.
Die Sorte Stevia rebaudiana wird schon seit Jahrhunderten als Süssstoff genutzt und ist auch unter dem Namen „Honigkraut“ bekannt. Man kann entweder die ganzen Blätter, einen Teeaufguss der Blätter oder eben die extrahierten Steviolglycoside als Süssungsmittel verwenden.
Seit langem umstritten
Die Diskussion um die EU-Zulassung in Lebensmitteln dauert nun schon Jahre an. Man konnte bisher zwar Pflanzen kaufen oder deren Blätter als Alternative zu Zucker oder dem gefährlichen Süssstoff Aspartam verwenden, doch Extrakte waren in der EU nicht für Lebensmittel zugelassen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte bereits im März 2010 ihre Stellungnahme über die Sicherheit von Stevia und extrahierten Steviolglycosiden in bestimmten Lebensmitteln bekannt gegeben. (1)
Der Stoff süsst etwa 300mal stärker als Zucker, ist kalorienfrei, verursacht kein Karies und ist keineswegs bedenklich für die Gesundheit. Deshalb besteht vor allem bei Lebensmittelherstellern ein recht grosses Interesse an der freien Verkehrsfähigkeit des Süssungsmittels.
Vor etwa zwei Monaten (im September 2011) wurde beispielsweise in Deutschland darüber verhandelt, ob die Molkerei Scheitz aus Bayern einen Teeaufguss aus Blättern zum Süssen ihrer Produkte verwenden dürfe. Das Münchener Gericht entschied zwar, dass der Teeauszug in den Bio-Joghurts verwendet werden darf, doch über extrahierte Steviolglycoside wurde noch nichts entschieden.
Stevia ab Dezember 2011 zugelassen
Erst am 11. November 2011 hat die Europäische Kommission nun endlich eine Verordnung verabschiedet, welche jetzt auch die extrahierten Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt.(2) Die Steviolglycoside werden unter der E-Nummer 960 deklariert und dürfen ab dem 2. Dezember 2011 hauptsächlich in brennwertverminderten und zuckerreduzierten Lebensmitteln eingesetzt werden.
Steviolglycoside dürfen zukünftig allerdings nur in bestimmten Lebensmitteln und auch nur in bestimmten Mengen als verwendet werden. Die genauen Regelungen für die Verwendung von Steviolglycosiden in Lebensmitteln sind in einer Tabelle des Gesetzestextes in Quelle 2 aufgelistet.
Die sichere empfohlene Tagesdosis wurde von der Europäischen Behörde auf 4mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Nach der Zulassung soll noch überprüft werden, ob diese empfohlene Tagesdosis durch den Nutzen von Steviolglycosiden von der Bevölkerung auch tatsächlich eingehalten werden kann. 2024 kamen sie erneut zu dem Schluss, dass es keine ausreichende Begründung gibt, diesen Wert zu erhöhen.