Gesundheitsvorsorge in Gefahr
Petition zum Schutz unserer selbstverantwortlichen Gesundheitsvorsorge wartet auf Ihre Mitzeichnung
Veröffentlichung am 14.12.2010 um 10:33 Uhr / Aktualisierung am 22.06.2011 um 11:11 Uhr 
(Zentrum der Gesundheit) - Regierung will Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel durchsetzen. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fordert, dass die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln künftig zulassungspflichtig werden sollen. Dadurch könnten wertvolle Produkte vom Markt verschwinden und vielen Menschen die Möglichkeit zur selbstverantwortlichen Gesundheitsvorsorge und auch zur freien Therapiewahl genommen werden.
Werden Sie aktiv!Das BMELV hält sich jedenfalls mit näheren Informationen verdeckt, so dass Spekulationen dieser Art durchaus gerechtfertigt sind. Eine Petition beim Deutschen Bundestag fordert die Ablehnung der geplanten Gesetzesänderung. Zeichnen Sie mit: Zur Petition.
Bis zum 27. Dezember 2010 sind 50.000 Stimmen nötig, damit der Petent persönlich im Petitionsausschuss des Bundestages angehört wird. Die Zeichnungsfrist läuft am 18.01.2011 ab.
Wir berichteten bereits über den genauen Sachverhalt. Lesen Sie mehr über die Hintergründe unter „Fragwürdiger Verbraucherschutz“. Neuigkeiten und Details zum Thema finden Sie im folgenden Text.
Das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) behauptet, dass der Gesetzentwurf (zur Änderung des § 2 Abs. 3 LFGB) lediglich darauf abziele, dass bestimmte ernährungsphysiologisch wirksame Zusätze in Nahrungsergänzungsmitteln, angereicherten Lebensmitteln und Energy Drinks auch zukünftig der Zulassungspflicht unterliegen genau wie Lebensmittelzusatzstoffe (Farbstoffe, Aromen, Konservierungsstoffe etc.). Eine solche Zulassungspflicht gäbe es also bereits, soll damit ausgedrückt werden.
Dennoch kam es im Juli 2007 zu einem für das BMELV offenbar unerwarteten Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht, nach dem ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und dieser deshalb nicht einer vorherigen Zulassung bedürfe, wie das bei einem Lebensmittelzusatzstoff (nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erster Halbsatz des LFGB) der Fall gewesen wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei dieser Entscheidung jedoch lediglich konsequent die europäische Lebensmittelbasis-Verordnung umgesetzt. Von einer bestehenden und daher zu schützenden Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel bzw. deren Zusätzen so wie das BMELV die Angelegenheit jetzt hinstellen möchte kann also nicht die Rede sein, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht hat da etwas falsch verstanden, was kaum anzunehmen ist.
Das BMELV wird noch ein bisschen konkreter: „Ziel ist nicht, Produkte wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel einer Zulassungspflicht zu unterwerfen oder zu verbieten, sondern über den Weg der Zulassung der betreffenden Zusätze zu vermeiden, dass in ihnen möglicherweise schädliche Inhaltsstoffe enthalten sind.“
Diese Aussage klingt zwar auf den ersten Blick beruhigend, sorgte aber weithin für noch mehr Verwirrung, da sie mit dem Gesetzentwurf nicht überein zu stimmen schien. Daher schrieben wir Mitte September 2010 an das BMELV und erhofften uns Aufklärung. Unsere Mail enthielt u. a. folgenden Absatz:
„[...]Wenn zwar das Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel etc. selbst keiner Zulassung bedarf, die ihnen zugesetzten ernährungsphysiologisch wirksamen Stoffe jedoch sehr wohl, dann dürfte es sich - wenn für die zugesetzten Stoffe keine Zulassung vorliegt und diese daraufhin auch nicht verwendet werden dürfen - auch nicht mehr um angereicherte Lebensmittel etc. handeln, weil ja kein Stoff zur Anreicherung zugelassen ist und daher auch nicht mehr zugefügt werden darf. Ein angereichertes Lebensmittel ohne Anreicherung ist daraufhin nur noch ein gewöhnliches Lebensmittel, aber kein angereichertes. Ein Nahrungsergänzungsmittel ohne ernährungsphysiologisch wirksame Stoffe ist kein Nahrungsergänzungsmittel mehr etc. Bitte korrigieren Sie uns ggfs. [...]“
Außerdem baten wir um konkrete Beispiele für die genannten „betreffenden Zusätze“ (die an anderer Stelle „ernährungsphysiologisch wirksame Stoffe“ genannt werden), erstens, um Spekulationen vorzubeugen und zweitens, damit man sich als Verbraucher besser hätte vorstellen können, welche Produkte denn nun tatsächlich von der geplanten Gesetzesänderung betroffen sind.
Als wir etliche Wochen später noch immer keine Antwort erhalten hatten, sandten wir unsere Bitte um Informationen Ende Oktober erneut, dieses Mal nicht nur an den entsprechenden Sachbearbeiter, sondern auch an die zentrale Adresse des BMELV (Sekretariat von Frau Aigner). Bis heute erhielten wir bedauerlicherweise keinerlei Stellungnahme, was natürlich wieder Raum für Spekulationen schafft.
Folgendes kann zusammenfassend festgestellt werden:
Wenn auch Ihnen der Gesetzentwurf des BMELV und seine Ziele suspekt sind, wenn Sie gerne selbst entscheiden möchten, wie Sie Ihre persönliche Gesundheitsvorsorge gestalten und wenn Sie auch bei Gesundheitsbeschwerden natürliche Produkte bevorzugen, dann zeichnen Sie mit. Es werden bis zum 27.12.2010 50.000 Stimmen, darunter auch Ihre, benötigt:
Hier gelangen Sie zur Petition
Dieser Text unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Dieser Artikel darf mit unserer Genehmigung kopiert und verbreitet, jedoch nicht verändert werden.
Diese Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben. Sie sind ausschliesslich für Interessierte und zur Fortbildung gedacht und keinesfalls als Diagnose- oder Therapieanweisungen zu verstehen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden irgendeiner Art, die direkt oder indirekt aus der Verwendung der Angaben entstehen. Bei Verdacht auf Erkrankungen konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder Heilpraktiker.
Wir werden den Mai nutzen, um unsere Kommentarfunktion weiter zu verbessern.
vielen dank!
Hier wird's eingerichtet:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=f4e564565fc73a0b2ee9d8fb45046b48&action=register
Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für "chemische Substanzen", die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
So steht es hier, demnach hätten wir doch nichts zu befürchten, wenn nur die chemischen Substanzen ausgemerzt werden? Es kann doch nur zu unserem Vorteil sein, wenn solche Stoffe die uns krank machen, verboten werden?
Wenn wir jetzt hier mitstimmen, sorgen wir doch dafür, das dieser Entwurf abgelehnt wird?
Ich lese schon seit sehr langer Zeit auf Ihrem Portal, vielen Dank für all die tollen Informationen die man hier über alles bekommen kann, bleibt zu hoffen das Ihre Seite beständig bleibt.
Liebe Grüsse
Zentrum der Gesundheit:
Liebe,r Scully,
vielen Dank für Ihre freundliche Mail. Beim betreffenden Gesetzentwurf geht es tatsächlich nicht um Vitamine und Mineralstoffe. In welchen Mengen und unter welchen Bedinungen Vitamine und Mineralstoffe verkauft werden dürfen, wurde bereits mit der Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGB1. I S. 1011) festgelegt, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Januar 2007 (BGB1 I S. 46) geändert worden ist. Jetzt jedoch geht es um Nahrungsergänzungsmittel wie z. B. Traubenkernextrakt oder möglicherweise um Bioflavonoide wie Sulforaphan aus Brokkoli, Resveratrol aus Weinbeeren, um Enzyme, Aminosäuren, Probiotika oder andere hilfreiche Substanzen. Wir schreiben "möglicherweise", weil das BMELV - wie im Text erwähnt - auf entsprechende Nachfrage zu Beispielen leider bis heute schweigt.
Liebe Grüße
Ihr ZDG-Team