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  • Der Hauptsitz von Kraft Heinz Canada in North York, Toronto. Kraft Heinz ist ein US-amerikanisches Lebensmittelunternehmen.
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San Francisco verklagt Lebensmittelkonzerne

San Francisco hat Anfang Dezember 2025 zehn große Lebensmittelkonzerne verklagt – Hersteller von ultra-verarbeiteten Produkten. Staatsanwalt David Chiu wirft den Unternehmen vor, bewusst süchtig machende Lebensmittel zu verkaufen, die nachweislich gesundheitsschädlich seien und chronische Krankheiten verursachen. Was soll mit der Klage erreicht werden – und was sagt die Lebensmittelindustrie dazu?

Fachärztliche Prüfung: Gert Dorschner
Stand: 04 Mai 2026
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Klage gegen Hersteller von ultra-verarbeiteten Produkten

Die Klage wurde am 2. Dezember 2025 beim Superior Court in San Francisco eingereicht und richtet sich gegen zehn große Konzerne, die (nicht nur) in den USA eine enorme Marktmacht besitzen und zu den wichtigsten Herstellern von ultra-verarbeiteten Lebensmitteln gehören:

Kraft Heinz Co., Coca-Cola Co., PepsiCo Inc., General Mills Inc., Nestlé USA Inc., Mars Inc., Mondelez International Inc., Post Holdings Inc., Conagra Brands Inc. und Kellogg Co.

Es ist das erste Mal, dass eine Behörde Hersteller ultra-verarbeiteter Lebensmittel vor Gericht bringt (1).

Was ist das Ziel der Klage?

Das Ziel der Klage ist, die Unternehmen für die Täuschung der VerbraucherInnen und für die Belastung der öffentlichen Gesundheitssysteme haftbar zu machen. Die Stadt fordert u. a. Schadensersatz und zivilrechtliche Strafzahlungen, um Gesundheitskosten zu kompensieren, die aus ernährungsbedingten chronischen Krankheiten entstehen.

„Aktuelle Umfragen zeigen, dass viele Menschen ultra-verarbeitete Lebensmittel meiden wollen – dennoch sind wir von ihnen regelrecht umgeben“, erklärte Staatsanwalt David Chiu. „Diese Unternehmen haben eine Krise der öffentlichen Gesundheit mitverursacht, dabei enorm profitiert und müssen nun für die entstandenen Schäden auch einstehen.“

Inzwischen belegen mehrere Studien, wie ungesund stark verarbeitete Produkte sind. Abgesehen davon, dass sie Übergewicht fördern, stehen sie mit über 30 Krankheiten in Verbindung. Lesen Sie die Details in unserem Artikel Stark verarbeitete Lebensmittel machen krank. Sie finden ihn ganz unten bei den weiterführenden Artikeln.

Irreführung: Schädliche Produkte werden als harmlos und gesund beworben

In der Klage heißt es, die Unternehmen hätten bewusst Produkte entwickelt, die in ihrer Struktur und Zusammensetzung suchtfördernd und gesundheitsschädlich sind, und diese gleichzeitig als scheinbar harmlose oder sogar „gesunde“ Lebensmittel vermarktet. Dies sei Irreführung und verletze kalifornisches Verbraucherrecht.

Denn häufig wird mit Begriffen wie „gesund“, „Vollkorn“, „fettarm“, „ohne zugesetzten Zucker“, „mit Vitamin xy“ etc. geworben – was aber gar nicht zutrifft oder nur einen kleinen Teil des Produkts betrifft.

So ist z. B. vielleicht kein Zucker enthalten, dafür Süßstoffe, ungesunde Fette und Zusatzstoffe – und das Produkt insgesamt ist so stark verarbeitet, dass die Zuckerfreiheit das Lebensmittel keinesfalls gesünder machen kann.

Das Endprodukt steigert das Krankheitsrisiko also sogar erheblich, was dem Verbraucher aufgrund der positiven Angaben gar nicht bewusst ist. Die Marketingstrategien richteten sich – so der Staatsanwalt – in besonderem Maße an Kinder und sozial benachteiligte Gruppen, obwohl gerade diese besonders gefährdet seien.

Was sind ultra-verarbeitete Lebensmittel?

Chiu zeigte in einer Pressekonferenz, um welche Produkte es bei der Klage konkret geht. Er stand vor einem Tisch, auf dem typische hochverarbeitete Lebensmittel aufgebaut waren, darunter Frühstücksflocken, Snacks, Fertiggerichte und Softdrinks. Sie alle werden ultra-verarbeitete Lebensmittel genannt – und mit UPFs für ultra processed foods abgekürzt.

Ultra-verarbeitete Lebensmittel haben noch keine einheitliche Definition. Im Allgemeinen werden damit jedoch Lebensmittel bezeichnet, die einerseits zahlreiche künstliche Zutaten enthalten, z. B. modifizierte Stärken, Proteinisolate, Emulgatoren, Stabilisatoren, Süßstoffe, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksverstärker und anderen Zusatzstoffe.

Andererseits sind sie so stark verarbeitet, dass man die ursprünglichen Zutaten kaum noch erkennen kann – weder optisch, noch geschmacklich, noch strukturell.

Ultra-verarbeitete Lebensmittel sind Kunstprodukte

Zum Beispiel erkennt man bei Frühstückscerealien kaum noch das eigentliche Getreide. Die Produkte bestehen hingegen aus zusammengepressten Mais-, Reis- oder Weizenisolaten – also aus isolierten Stärken und Proteinen.

Und selbst wenn auf der Verpackung Erdbeeren abgebildet sind und man in den Flakes, Smacks oder Loops auch tatsächlich „Fruchtstückchen“ sieht, so sind es meist gar keine.

Die Stückchen können aus Glukosesirup, modifizierter Stärke, Pflanzenöl, Aroma, Farbstoff sowie Binde- und Verdickungsmittel völlig ohne Früchte hergestellt werden. Oft wird ein 0,5- bis 5-prozentiger Fruchtanteil hinzugegeben, aber nicht aus normalen Früchten, sondern in Form von Fruchtsaftkonzentraten oder ähnlichem.

Auch ein Snack, der suggeriert, er bestehe aus Kartoffeln und sei daher vollkommen natürlich, kann aber auch nur aus Kartoffelstärke, Palmfett, Aromen, Farbstoffen und Gewürzen bestehen.

Wie ultra-verarbeitete Lebensmittel süchtig machen

Diese Zutaten und Verarbeitungsprozesse zerstören die natürliche Struktur der Lebensmittel und erleichtern die schnelle Aufnahme von Zucker und Fett in den Blutkreislauf. Aromen und eine bestimmte Textur fördern zudem das Überessen und wirken belohnend im Gehirn.

In der Klage heißt es, die Unternehmen hätten ihre Produkte gezielt auf „Craveability“ und Wiederholungskonsum hin designt, ähnlich wie Tabakkonzerne einst Nikotinprodukte entwickelten, um Abhängigkeit zu fördern.

„Craveability“ ist ein Fachbegriff aus dem Lebensmittelmarketing und bedeutet das gezielte Auslösen von Verlangen nach einem Lebensmittel, sodass man es wiederholt oder sofort essen möchte. Dies gelingt, indem man bei der Herstellung auf die folgenden Eigenschaften achtet:

Das Produkt hat eine leicht schmelzende Struktur. Salz, Fett, Zucker und Aromen müssen optimal dosiert sein. Das Produkt muss schnell verzehrbereit und passend portioniert sein – und die Verpackung muss so gestaltet sein, dass man das Produkt schnell wiedererkennt.

Lebensmittelindustrie wusste, wie ungesund ihre Produkte sind

Staatsanwalt Chiu zieht Parallelen zur Tabak- und Opioid-Industrie: Die Unternehmen hätten langfristig gewusst, dass ihre Produkte mit schweren gesundheitlichen Schäden assoziiert sind, z. B. mit Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmte Krebsarten, Depression, Fettleber und Nierenerkrankungen sowie einem erhöhten Sterberisiko.

Trotzdem hätten sie weiter massiv für hohen Konsum geworben, politische Regulierungen bekämpft und Zweifel an der Wissenschaft gesät – ähnlich den Strategien der Tabakindustrie.

Warum klagt San Franzisco gerade jetzt?

Die Klage bezieht sich auf eine Reihe neuer wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere auf eine dreiteilige Serie des Fachjournals The Lancet vom 18. November 2025, die ultra-verarbeitete Lebensmittel als „wesentlichen Treiber“ der weltweiten chronischen Krankheitslast einordnet (2).

UPFs sind deshalb so schädlich, weil sie unter anderem eine extrem hohe Energiedichte aufweisen, zu einem schnellen Blutzuckeranstieg führen, die Darmflora negativ verändern und Mechanismen wie Sättigung und Belohnungssystem im Gehirn beeinflussen.

Die WissenschaftlerInnen fordern politische Maßnahmen. Diese reichen von einer Regulierung der Werbung über Warnhinweise auf der Verpackung bis hin zu Einschränkungen des Verkaufs an Schulen.

Was sagt die Lebensmittelindustrie?

Die Lebensmittelindustrie versucht, die Klage als überzogen, wissenschaftlich unscharf und wirtschaftlich schädlich darzustellen. Es gäbe gar keine international einheitliche Definition von „ultra-verarbeiteten Lebensmitteln“. Somit sei eine Regulierung willkürlich.

Die Produkte erfüllten alle Vorgaben der US-Lebensmittelbehörde FDA, seien sicher und könnten Teil einer ausgewogenen Ernährung sein. Eine pauschale Dämonisierung „verarbeiteter“ Lebensmittel könne VerbraucherInnen verwirren.

Fazit: Warten Sie nicht auf ein Urteil! Schützen Sie sich selbst!

Ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vergleich wird voraussichtlich Jahre dauern, aber ein erster Schritt ist getan. Die Klage hat bereits jetzt erhebliche Signalwirkung.

Denn als erste derartige Klage einer großen US-Stadt könnte sie den Weg für weitere Klagen von Bundesstaaten, Kommunen oder Krankenkassen ebnen – ähnlich wie es zuvor bei Tabak und Opioiden stattfand.

Das Verfahren erhöht – ganz gleich, wie es ausgehen wird – schon jetzt den Druck auf den Gesetzgeber, z. B. Warnhinweise, Zucker- bzw. UPF-Steuern oder strengere Werberegeln zu prüfen.

Warten Sie als VerbraucherIn aber nicht auf ein Urteil! Schützen Sie sich selbst! Meiden Sie Fertigprodukte und bereiten Sie sich Ihre Mahlzeiten aus frischen Lebensmitteln selbst zu! Unsere mehr als 2500 Rezepte, unsere * Ernährungspläne und unsere * online Kochschule helfen Ihnen dabei!

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.

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