Zentrum der Gesundheit
  • Verschiedene Heilpflanzen
4 min

Heilpflanzen sollen vom freien Markt verschwinden

Es eilt: Mit Hilfe der Europäischen Richtlinie zur Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher Medizinischer Produkte (THMPD) soll der Verkauf von Heilpflanzen in der EU stark eingeschränkt werden. Ab 1. April 2011 soll der Verkauf von Heilpflanzen und ihren Produkten in der EU nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Stand: 16 Juni 2022

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Wenn Sie der Meinung sind, dass jeder frei entscheiden können soll, ob und welche Heilpflanzen er zu sich nimmt und ob er sich im Krankheitsfall einer Heilpflanzentherapie unterziehen möchte oder nicht, dann unterstützen Sie die Petition für einen freien Handel mit Heilpflanzen. Die Möglichkeit dazu besteht nur noch bis zum 11. November 2010.

Heilpflanzen sollen – wie Arzneimittel – nur noch nach kostspieligen Zulassungsverfahren verkauft werden dürfen

Ab 1. April 2011 soll der Verkauf von Heilpflanzen und ihren Produkten in der EU nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die Europäische Richtlinie zur Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher Medizinischer Produkte (THMPD – für engl. Traditional Herbal Medical Product Directive) will das Zulassungsverfahren für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden, vereinheitlichen.

Konkret bedeutet dies, dass Heilpflanzen (Gewürze fallen nach wie vor in die Rubrik Lebensmittel) und ihre Produkte in der EU nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn sie eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie durchliefen ein bestimmtes Zulassungsverfahren (das sechsstellige Summen verschlingen kann), verfügen über eine entsprechende Lizenz, was den Zulassungsbedingungen von Arzneimitteln entspricht und werden nach derselben kostspieligen Herstellungspraxis produziert wie auch pharmazeutische Produkte.
  2. Sie gelten als traditionelle Heilmittel, weil sie seit mindestens 30 Jahren als solche angewandt werden (davon 15 Jahre in der EU) und sich dabei als sicher und effektiv erwiesen haben.
  3. Ihnen wird keine Heilwirkung zugeschrieben und sie werden daher auch nicht als Heilmittel eingesetzt.

Welche Folgen wird diese Richtlinie für uns alle haben können?

Neue Heilpflanzenkombinationen werden illegal

Punkt 2 bezieht sich auf die Verwendung einer einzelnen Pflanze oder einer bestimmten Kombination. Neue Kombinationen z. B. unter Einbeziehung anderer bewährter Heilpflanzen etwa zur Erweiterung des Wirkspektrums oder zur Ausnutzung synergistischer Eigenschaften werden damit unmöglich gemacht.

Traditionelle Heilpflanzen aus Nicht-EU-Ländern werden illegal

Die Richtlinie betrifft insbesondere solche Heilpflanzen und ihre Produkte, die in der EU als neu und innovativ gelten. Auch wenn sie in ihren Ursprungsländern seit Tausenden von Jahren erfolgreich eingesetzt werden, nützt ihnen das in der EU nicht viel. Dort müssten sie seit mindestens 15 Jahren als sicher und effektiv bekannt sein. Sind sie das nicht, müssen sie aufwändige und teure Zulassungsverfahren durchlaufen, die sich kleine Firmen nicht leisten können. Die großen Pharmakonzerne jedoch können das wohl. Sie sind es dann auch, die folglich – für uns alle – entscheiden, ob sie uns Heilpflanzen angedeihen lassen möchten (und wenn ja, welche) oder ob sie chemisch-synthetische Produkte für viel besser erachten.

In den Genuss dieser Heilpflanzen kommen wir dann aber nur, wenn wir die geforderten Preise bezahlen – und die können von den Pharmamultis (mangels Konkurrenz) beliebig festgelegt werden. Doch auch wenn sich manch mittelständisches Unternehmen die hohen Zulassungskosten leisten könnte, werden diese selbstverständlich auf den Endpreis umgelegt und gehen folglich in jedem Fall zu Lasten des Bürgers.

TCM und Ayurveda in Gefahr

Es geht also unter anderem um Heilpflanzen und deren Produkte, die aus China, Indien, Japan oder sonst einem Land stammen, das nicht zur EU gehört. Die Anwendung von traditioneller Medizin aus fernen Ländern wird somit für EU-Bürger zu einem unerfüllbaren Traum.

Den Naturheilverfahren wie der TCM ( Traditionelle Chinesische Medizin), der Ayurvedischen Medizin, Naturheilprodukten aus dem Amazonasgebiet und vielen anderen wird auf diese Weise jede legale Basis genommen – und das, obwohl sie in ihren Heimatländern teilweise eine längere Tradition pflegen als bei uns die Schulmedizin.

Therapeuten dürfen dann auch nicht mehr pflanzliche Arzneimittel oder Tees aus Heilpflanzen verordnen, wenn diese nicht einen der oben genannten Punkte erfüllen (wobei Punkt drei in diesem Fall verständlicherweise automatisch wegfällt).

Künftige Lizenzen in der Hand der Pharma-Vertreter

Lizenzen bzw. Genehmigungen werden vom HMPC-Ausschuss ( Committee on Herbal Medicinal Products = Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel) der Europäischen Arzneimittelagentur kontrolliert.

Dieser Ausschuss ist überproportional stark mit „konventionellen“ Pharmakologen und kaum mit Vertretern der Naturheilkunde besetzt. Das bedeutet, sollte die Zulassung für ein wirksames pflanzliches Heilmittel beantragt werden, so kann sie verwehrt werden, wenn der Ausschuss der Meinung ist, der Absatz anderer pharmazeutischer Produkte könne darunter leiden.

Aus demselben Grund werden vermutlich nur solche pflanzlichen Arzneimittel zugelassen werden, die einerseits nicht zufällig auch hohe Vitalstoffgehalte aufweisen (was unter Umständen den Patienten tatsächlich nützen könnte) und die andererseits nur für geringe Beschwerden Anwendung finden – um allopathischen Medikamenten den Rücken frei zu halten.

Wahres Ziel der neuen Richtlinie

In Wirklichkeit wird mit der geplanten Neuerung die Machtposition der Pharmaindustrie weiter ausgebaut – ob absichtlich oder ganz nebenbei, während die freien Wahlmöglichkeiten (und ziemlich sicher auch die Heilmöglichkeiten) der Bürger eingeschränkt werden sollen. Das alles wieder einmal unter dem bekannten Vorwand, den Verbraucher vor den „fürchterlichen“ Giften aus der Natur schützen und bewahren zu wollen – auf dass auch der Letzte erkennen möge, wie „unendlich sicher und heilsam“ die Pillen und Therapien unserer Pharmagiganten sind.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.