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Tierversuche: Helfen Sie mit bei der Abschaffung besonders schlimmer Versuche!

Elektroschocks, tödliche Vergiftungen, mehrfaches Organversagen, tödliche Bestrahlungsschäden, schlimmste Schmerzen – diese und andere schwerste Leiden dürfen Tieren in deutschen Versuchslaboren zugefügt werden. Die EU verbietet diese Tierversuche, Deutschland nicht! Die Organisation Ärzte gegen Tierversuche e. V. hatte 2017 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, die schlimmsten Tierversuche abzuschaffen. Trotz mehr als ausreichender Stimmen wurde die Petition ignoriert. Bis heute (Juli 2023) hat sich nichts geändert.

Stand: 25 April 2024

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Tierversuche schwersten Grades noch immer erlaubt!

Nach wie vor werden Tierversuche durchgeführt – an vielen Millionen Tieren weltweit. Allein in Deutschland sind es nahezu drei Millionen Tiere, die jahrein jahraus in den Laboren der Forschung leiden und sterben.

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Belastung, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad "schwer" fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:

  1. Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest")
  2. Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“)
  3. Tod durch Vergiftung
  4. Wirksamkeitstests von Impfstoffen
  5. Bestrahlung mit Todesfolge
  6. Tod durch Abstossungsreaktion von Transplantaten
  7. Knochentumore, metastasierende Tumore und fortschreitende, tödliche Tumore
  8. Knochenbrüche
  9. Versagen mehrerer Organe
  10. Xenotransplantation(Organtransplantation von einer Tierart auf eine andere)
  11. Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen, z. B. Huntington Krankheit
  12. längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
  13. Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen

Tierversuche sind an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten

Übrigens nehmen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vor. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass zwei Drittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch.

Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt:

  1. Infektion (oft mit bis zu 100% Sterberate)
  2. Entzündungen mit Todesfolge
  3. Wasser- oder Futterentzug
  4. künstlich ausgelöster Schlaganfall
  5. Herzinfarkt/Herzversagen am wachen Tier
  6. Hirnversuche an u.a. Affen, Katzen und Mäusen

Das heisst, die Liste der besonders schweren Tierversuche ist nur die Spitze eines schrecklichen Eisbergs.

EU verbietet, Deutschland nicht

Die EU verbietet diese Spitze des Eisbergs, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt.

Schlimmste Tierversuche: Verbot umsetzen! JETZT!

Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot umsetzt und Tierversuche mit Schweregrad "schwer" gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.

Tierversuche, die "starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können" könnten in Deutschland längst der Vergangenheit angehören, wenn die 2010 novellierte EU-Tierversuchsrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt worden wäre. Denn die EU-Richtlinie verbietet besonders leidvolle Tierversuche, die im Schweregrad "schwer" angesiedelt sind.

Deutschland nutzte jedoch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ein Schlupfloch, um dieses Verbot schwerstbelastender Tierversuche nicht in das nationale Recht übernehmen zu müssen.

EU verlangt Genehmigung für Tierversuche, Deutschland nicht

Darüber hinaus belegt ein Rechtsgutachten 18 tierschutzrechtliche Verstösse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. So sind in Deutschland Tierversuche zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken nicht wie von der EU verlangt genehmigungspflichtig, sondern müssen der Behörde nur angezeigt werden.

Auch die Prüfkompetenz der Behörden beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchen ist stark eingeschränkt, d. h. in Deutschland müssen die Behörden ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn alle formalen Vorgaben erfüllt sind, wenn etwa der Antrag korrekt ausgefüllt wurde.

Die EU fordert aber eine unabhängige Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem postulierten Nutzen des Versuchs. Nicht einmal eine solche Abwägung ist den deutschen Behörden erlaubt.

Petition für die Tiere verlief trotz ausreichender Stimmen erfolglos

Mit der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie zum Nachteil der Tiere hat die Bundesregierung nicht nur die Absicht des Unionsgesetzgebers sondern auch die eigene Staatszielbestimmung Tierschutz völlig ausser Acht gelassen", betonen Ärzte gegen Tierversuche e. V. und andere Organisationen zum Schutz der Tiere.

Der seit 2002 gültige Verfassungsrang des Tierschutzes gebiete nämlich die Nutzung jedweden Spielraumes nach oben bei der Verwirklichung von mehr Tierschutz. Damit sich der Bundestag mit dieser rechtlichen Schieflage bei Tierversuchen beschäftigen muss, hatten die Verbände im Jahr 2017 eine Petition eingereicht - und wir hatten zur Teilnahme aufgerufen.

Es wurden damals insgesamt 71.000 Stimmen/Unterschriften gesammelt ( 1 ) . Aufgrund dessen gab es im Oktober 2018 eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Neben der zweiten Vorsitzenden des Ärzte gegen Tierversuche e. V., Frau Dr. Gericke, war auch die Juristin Dr. Davina Bruhn von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht als Rechtsbeistand vertreten ( 2 )

Leider wurde das Anliegen ein Jahr später (und damit auch der Wunsch von 71.000 Bürgern) einfach abgeschmettert. Denn der Ausschuss reagierte auf die Forderung nur mit der nichtssagenden Antwort, dass "Ersatzmethoden zu Tierversuchen weiter erforscht und anzuwenden sind". Natürlich ist das wichtig, hatte aber doch überhaupt nichts damit zu tun, dass ein Verbot zumindest der schwerwiegendsten Tierversuche gefordert wurde ( 3 ). Ärzte gegen Tierversuche e. V. hat daraufhin weiter Unterschriften gesammelt und diese im Juni 2022 an die tierschutzpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen und Abgeordnete im Bundestag, Zoe Mayer überreicht ( 4 ) . Leider passierte seitdem nichts.

Hersteller für Naturarzneimittel macht schlimme Tierversuche

Deshalb sind momentan gesetzlich Tierversuche mit dem Schweregrad "schwer" weiterhin erlaubt. Zwar nur in Ausnahmefällen, bei ausreichender Begründung, aber diese Einschränkung ist natürlich sehr dehnbar. So hat Ärzte gegen Tierversuche e. V. erst am 18. Juli 2023 darüber berichtet, dass sogar ein Hersteller für Naturarzneimittel (Dr. Willmar Schwabe) den forcierten Schwimmtest verwendet hat, um zu untersuchen, ob Lavendelöl gegen Depression hilft ( 5 ) . Und das, obwohl bereits Nachweise für diese Wirkung durch klinische Studien mit depressiven Patienten vorlagen.

Unterstützen Sie die Organisationen, die sich für Tiere einsetzen!

Aktuell wird das deutsche Tierschutzgesetz überarbeitet. Leider wird da aber der Teil zu Tierversuchen komplett ausgeklammert. Das versucht nun Ärzte gegen Tierversuche e. V. zusammen mit anderen Organisationen zu beeinflussen ( 6 ) . Drücken Sie die Daumen, dass die Organisationen erfolgreich sein werden oder unterstützen Sie die Vereine sogar als Fördermitglied!

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.