Zentrum der Gesundheit
  • Tierversuche: Helfen Sie mit bei der Abschaffung besonders schlimmer Versuche!
3 min

Tierversuche: Helfen Sie mit bei der Abschaffung besonders schlimmer Versuche!

Elektroschocks, tödliche Vergiftungen, mehrfaches Organversagen, tödliche Bestrahlungsschäden, schlimmste Schmerzen – diese und andere schwerste Leiden dürfen Tieren in deutschen Versuchslaboren zugefügt werden. Die EU verbietet diese Tierversuche, Deutschland nicht! Die Organisation Ärzte gegen Tierversuche e. V. hat jetzt eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, die zur Abschaffung der schlimmsten Tierversuche führen kann. Bis zum 11. April müssen dazu mindestens 50.000 Menschen die Petition unterstützen. Bitte machen Sie mit! Helfen Sie, das Leid zu verringern!

Aktualisiert: 03 Oktober 2021

Kostenlosen Newsletter abonnieren

Mit Ihrer Anmeldung erlauben Sie die regelmässige Zusendung des Newsletters und akzeptieren die Bestimmungen zum Datenschutz.

Tierversuche schwersten Grades noch immer erlaubt!

Nach wie vor werden Tierversuche durchgeführt – an vielen Millionen Tieren weltweit. Allein in Deutschland sind es nahezu drei Millionen Tiere, die jahrein jahraus in den Laboren der Forschung leiden und sterben.

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Belastung, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad "schwer" fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:

  1. Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest")
  2. Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“)
  3. Tod durch Vergiftung
  4. Wirksamkeitstests von Impfstoffen
  5. Bestrahlung mit Todesfolge
  6. Tod durch Abstossungsreaktion von Transplantaten
  7. Knochentumore, metastasierende Tumore und fortschreitende, tödliche Tumore
  8. Knochenbrüche
  9. Versagen mehrerer Organe
  10. Xenotransplantation(Organtransplantation von einer Tierart auf eine andere)
  11. Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen, z. B. Huntington Krankheit
  12. längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
  13. Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen

Tierversuche sind an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten

Übrigens nehmen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vor. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass zwei Drittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch.

Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt:

  1. Infektion (oft mit bis zu 100% Sterberate)
  2. Entzündungen mit Todesfolge
  3. Wasser- oder Futterentzug
  4. künstlich ausgelöster Schlaganfall
  5. Herzinfarkt/Herzversagen am wachen Tier
  6. Hirnversuche an u.a. Affen, Katzen und Mäusen

Das heisst, die Liste der besonders schweren Tierversuche ist nur die Spitze eines schrecklichen Eisbergs.

EU verbietet, Deutschland nicht

Die EU verbietet diese Spitze des Eisbergs, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt.

Schlimmste Tierversuche: Verbot umsetzen! JETZT!

Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot umsetzt und Tierversuche mit Schweregrad "schwer" gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.

Tierversuche, die "starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können" könnten in Deutschland längst der Vergangenheit angehören, wenn die 2010 novellierte EU-Tierversuchsrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt worden wäre. Denn die EU-Richtlinie verbietet besonders leidvolle Tierversuche, die im Schweregrad "schwer" angesiedelt sind.

Deutschland nutzte jedoch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ein Schlupfloch, um dieses Verbot schwerstbelastender Tierversuche nicht in das nationale Recht übernehmen zu müssen.

EU verlangt Genehmigung für Tierversuche, Deutschland nicht

Darüber hinaus belegt ein Rechtsgutachten 18 tierschutzrechtliche Verstösse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. So sind in Deutschland Tierversuche zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken nicht wie von der EU verlangt genehmigungspflichtig, sondern müssen der Behörde nur angezeigt werden.

Auch die Prüfkompetenz der Behörden beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchen ist stark eingeschränkt, d. h. in Deutschland müssen die Behörden ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn alle formalen Vorgaben erfüllt sind, wenn etwa der Antrag korrekt ausgefüllt wurde.

Die EU fordert aber eine unabhängige Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem postulierten Nutzen des Versuchs. Nicht einmal eine solche Abwägung ist den deutschen Behörden erlaubt.

Petition für die Tiere – Machen Sie mit!

Mit der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie zum Nachteil der Tiere hat die Bundesregierung nicht nur die Absicht des Unionsgesetzgebers sondern auch die eigene Staatszielbestimmung Tierschutz völlig ausser Acht gelassen", betonen Ärzte gegen Tierversuche e. V. und andere Organisationen zum Schutz der Tiere.

Der seit 2002 gültige Verfassungsrang des Tierschutzes gebiete nämlich die Nutzung jedweden Spielraumes nach oben bei der Verwirklichung von mehr Tierschutz. Damit sich der Bundestag mit dieser rechtlichen Schieflage bei Tierversuchen beschäftigen muss, haben die Verbände dort eine Petition eingereicht.

Mit 50.000 Stimmen kommt es zur öffentlichen Anhörung

Wenn bis 11. April 2017 (kommender Dienstag) mindestens 50.000 Menschen auf der Internetplattform des Petitionsausschusses für das Anliegen ihre Stimme abgeben, haben die Vereine die Möglichkeit, bei einer öffentlichen Anhörung ihre Forderung nach einem Verbot schwerstbelastender Tierversuche sowie der Beseitigung der tierschutzrechtlichen Verstösse persönlich vorzutragen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.

Liebe Leserinnen und Leser,
Hier haben Sie die Möglichkeit, bei unseren Artikeln einen Kommentar zu hinterlassen.
Wir freuen uns über Lob, aber auch über konstruktive Kritik. Wenn Sie Kritik anbringen, geben Sie bitte auch die Quelle/Studie an, auf die Sie sich beziehen.
Kommentare, die Werbung enthalten, werden nicht veröffentlicht.
Kommentare, bei denen User ihre E-Mail-Adresse als Username angeben, um zum Zwecke des Produktverkaufs oder für Dienstleistungen kontaktiert werden zu können, werden ebenfalls nicht veröffentlicht.
Lieben Dank, Ihre Redaktion vom Zentrum der Gesundheit

Quellen
  • Die Informationen dieses Artikels stammen von der Webseite des Ärzte gegen Tierversuche e.V. Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e. V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.