Tierversuche schwersten Grades noch immer erlaubt!
Nach wie vor werden Tierversuche durchgeführt – an vielen Millionen Tieren weltweit. Allein in Deutschland sind es nahezu drei Millionen Tiere, die jahrein jahraus in den Laboren der Forschung leiden und sterben.
In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Belastung, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad "schwer" fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:
- Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest")
- Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“)
- Tod durch Vergiftung
- Wirksamkeitstests von Impfstoffen
- Bestrahlung mit Todesfolge
- Tod durch Abstossungsreaktion von Transplantaten
- Knochentumore, metastasierende Tumore und fortschreitende, tödliche Tumore
- Knochenbrüche
- Versagen mehrerer Organe
- Xenotransplantation(Organtransplantation von einer Tierart auf eine andere)
- Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen, z. B. Huntington Krankheit
- längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
- Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen
Tierversuche sind an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten
Übrigens nehmen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vor. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass zwei Drittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch.
Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt:
- Infektion (oft mit bis zu 100% Sterberate)
- Entzündungen mit Todesfolge
- Wasser- oder Futterentzug
- künstlich ausgelöster Schlaganfall
- Herzinfarkt/Herzversagen am wachen Tier
- Hirnversuche an u.a. Affen, Katzen und Mäusen
Das heisst, die Liste der besonders schweren Tierversuche ist nur die Spitze eines schrecklichen Eisbergs.
EU verbietet, Deutschland nicht
Die EU verbietet diese Spitze des Eisbergs, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt.
Schlimmste Tierversuche: Verbot umsetzen! JETZT!
Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot umsetzt und Tierversuche mit Schweregrad "schwer" gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.
Tierversuche, die "starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können" könnten in Deutschland längst der Vergangenheit angehören, wenn die 2010 novellierte EU-Tierversuchsrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt worden wäre. Denn die EU-Richtlinie verbietet besonders leidvolle Tierversuche, die im Schweregrad "schwer" angesiedelt sind.
Deutschland nutzte jedoch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ein Schlupfloch, um dieses Verbot schwerstbelastender Tierversuche nicht in das nationale Recht übernehmen zu müssen.
EU verlangt Genehmigung für Tierversuche, Deutschland nicht
Darüber hinaus belegt ein Rechtsgutachten 18 tierschutzrechtliche Verstösse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. So sind in Deutschland Tierversuche zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken nicht wie von der EU verlangt genehmigungspflichtig, sondern müssen der Behörde nur angezeigt werden.
Auch die Prüfkompetenz der Behörden beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchen ist stark eingeschränkt, d. h. in Deutschland müssen die Behörden ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn alle formalen Vorgaben erfüllt sind, wenn etwa der Antrag korrekt ausgefüllt wurde.
Die EU fordert aber eine unabhängige Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem postulierten Nutzen des Versuchs. Nicht einmal eine solche Abwägung ist den deutschen Behörden erlaubt.
Petition für die Tiere – Machen Sie mit!
Mit der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie zum Nachteil der Tiere hat die Bundesregierung nicht nur die Absicht des Unionsgesetzgebers sondern auch die eigene Staatszielbestimmung Tierschutz völlig ausser Acht gelassen", betonen Ärzte gegen Tierversuche e. V. und andere Organisationen zum Schutz der Tiere.
Der seit 2002 gültige Verfassungsrang des Tierschutzes gebiete nämlich die Nutzung jedweden Spielraumes nach oben bei der Verwirklichung von mehr Tierschutz. Damit sich der Bundestag mit dieser rechtlichen Schieflage bei Tierversuchen beschäftigen muss, haben die Verbände dort eine Petition eingereicht.
Mit 50.000 Stimmen kommt es zur öffentlichen Anhörung
Wenn bis 11. April 2017 (kommender Dienstag) mindestens 50.000 Menschen auf der Internetplattform des Petitionsausschusses für das Anliegen ihre Stimme abgeben, haben die Vereine die Möglichkeit, bei einer öffentlichen Anhörung ihre Forderung nach einem Verbot schwerstbelastender Tierversuche sowie der Beseitigung der tierschutzrechtlichen Verstösse persönlich vorzutragen.