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Makrowahnsinn Mikrowelle

Das schnelle Erhitzen von Essen war schon ein Thema bei der deutschen Wehrmacht. Damals ging es weniger um die Gesundheit von Soldaten als um das Gewinnen von Gebieten. Daran hat sich anscheinend nicht viel geändert. Bei modernen Mikrowellengeräten geht es wieder nicht um die Gesundheit von Menschen, sondern um Gewinne von Geschäftsgebieten.

Stand: 30 September 2024

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Die Gefahren der Mikrowelle

Seit Jahr und Tag streiten Hersteller und Mediziner in den Medien und vor Gerichten über die Gefahren aus solchen Geräten. Die Folge waren unzählige Gutachten, Gegengutachten, Gerichtsurteile und Aufhebungen der Gerichtsurteile. Kein Wunder. Mikrowellenherde sind offensichtlich Krankheitsherde. Wissenschaftler beweisen es, Hersteller bestreiten es. Es ist das übliche Übel: Geschäft gegen Gesundheit.

Technik wider die Natur von Lebensmitteln

Mikrowellengeräte erzeugen ein Wechselstromfeld mit extrem hohen Frequenzen. Dabei muss sich die elektrische Ladung der Moleküle in den behandelten Lebensmitteln ständig neu ausrichten: Bis zu fünf Milliarden Mal pro Sekunde schwingen die Moleküle hin und her. Durch die dabei erzeugte Reibungshitze werden die Speisen innen erwärmt, während das Kochgeschirr kalt bleibt.

Neben dieser thermischen, also durch Erwärmung erzeugten Wirkung gibt es auch eine athermische, also nicht durch Erwärmung erzeugte Wirkung von Mikrowellenherden. Das heisst: Die schnelle Erhitzung von Lebensmitteln in Mikrowellenherden führt zu einer extrem ungleichen Wärmeverteilung. So entstehen einerseits Hitzepunkte (hot spots) und andererseits Kältepunkte (cold spots).

Die Hot Spots sind weit harmloser als die Cold Spots, weil dort Keime überleben. Das erhöht die bekannte Gefahr durch Salmonellen. Wenn Medien über Salmonellenvergiftungen berichten, betrifft das meist Wohnheime. Grossküchen sind typische Anwender von Mikrowellenherden.

Doch weiter: Durch Mikrowellenerhitzung wird nicht nur die chemische, sondern auch die molekulare Struktur von Lebensmittel verändert. Das gilt für Proteine und Fettsäuren ebenso wie für Enzyme und Vitamine. Am besten erforscht sind solche Veränderungen bei Karotten und Brokkoli.

Und mehr noch: Beim Erhitzen in der Mikrowelle können im Gargut neue, vorher gar nicht vorhandene Stoffe entstehen. Denn die Mikrowelle spaltet und verändert zum Beispiel das in der Nahrung vorhandene Milcheiweiss zu Bausteinen, die in der Natur gar nicht vorkommen, und verursacht zugleich eine elektrische Umpolung der Zellen in den Lebensmitteln. Dabei können freie Radikale entstehen. Diese sind selbst höchst reaktionsfreudig, so dass sie sich in den Lebensmitteln schnell vermehren.

Studien wider die Natur einer gefährlichen Technik

Nicht nur die Speisen, auch das in der Mikrowelle verwendete Kochgeschirr wird zum Träger und somit zu einer sekundären Quelle für die Strahlung. Das hat eine nicht sehr bekannte, aber umso originellere Studie mit Hilfe von lumiszierenden (leuchtenden) Bakterien bewiesen.

Ende der 1980er Jahre wurden in den USA Studien durchgeführt, bei denen festgestellt wurde, dass aus den Mikrowellengeräten bei geschlossener Tür mindestens 25 Prozent mehr Strahlung entwich, als die Grenzbestimmungen der Elektroindustrie zulassen. Von 30 getesteten Geräten mussten 24 wegen einer deutlich zu hohen Strahlung vom Markt genommen werden.

Im Jahr 1980 hat das am deutschen Gesundheitsamt angesiedelte Institut für Strahlenhygiene sechzehn wissenschaftliche Arbeiten ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht. In Kürze: Die Mikrowellenstrahlung

  1. verändert die Aktivität von Enzymen
  2. verändert durch Enzyme gesteuerte Prozesse im Körper
  3. beeinflusst die Schilddrüse und die Nebenniere sowie die in diesen Organen gebildeten Hormone
  4. wirkt sich auf die Zusammensetzung von Blutbestandteilen ebenso aus wie auf deren Funktion
  5. beeinflusst das Zellwachstum bis hin zu Veränderungen bei den Chromosomen
  6. bewirkt eine Trübung der Augenlinsen
  7. führt zu Erkrankungen an Grauem Star
  8. beeinflusst die Konzentration und die Funktion von Hormonen sowie Blutbestandteilen im Gehirn

Auch vor Krebs wird gewarnt

Bereits gegen Ende der 1970er Jahre wurde in den USA ein von Gerichtsmedizinern erstelltes Gutachten vorgelegt, das noch ganz andere Folgen der Mikrowellentechnik für die Gesundheit nachwies: Speisen aus der Mikrowelle können auch karzinogene Wirkung haben. Ähnlich hatte sich schon der Schweizer Professor Bernard Blanc geäussert, der früher am Institut für Biochemie an einer Hochschule in Lausanne tätig war.

Er hatte bei Mikrowelle-Nutzern Veränderungen im Blutbild festgestellt, die pathologische Prozesse auslösen, an deren Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit Krebserkrankungen stehen werden. Als der Professor das öffentlich gemacht hatte, bekam er grossen Ärger mit der Industrie.

Gefahren für Kinder

Die USA-Behörde für den Strahlenschutz (NCRP) gab bereits Ende der 1980er Jahre bekannt, dass bei Frauen, die regelmässig Mikrowellengeräte bedienen, signifikant die Gefahr steigt, ein Kind mit Missbildungen zur Welt zu bringen. Bekannt wurde auch, dass ein Hospital in Minneapolis/USA schon in den 1990er Jahren ausdrücklich davor warnte, Babynahrung in der Mikrowelle zu erwärmen.

Schweizer Geschichten I.

Am 19. März 1993 erliess das Handelsgericht im Kanton Bern auf Antrag des Schweizer Dachverbandes Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe ein ungewöhnliches Urteil. Dem Forscher Dr. H. U. Hertel wurde unter Androhung einer Geldbusse bis zu einer Höhe von 5000 Schweizer Franken oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Urteil untersagt

  1. zu behaupten, dass Mikrowellen die Nahrung verändern, die bei Verzehr zu Veränderungen im Blut führen,
  2. zu behaupten, dass von Mikrowellenherden Krebsgefahr ausgehen kann und
  3. seine Kritik mit Abbildungen von Todessymbolen wie zum Beispiel einem "Sensenmann" zu ergänzen.

Das Urteil des Handelsgerichts aus Bern wurde im Jahr 1994 vom Bundesgericht der Schweiz bestätigt. Gegen die Rechtsauffassung der Schweizer Gerichte gab es europaweite Proteste. Und es blieb nicht beim Protest. Am 13.09.1993 erhob der Anwalt Rudolf Schaller eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Mit Urteil vom 9. April 1997 bekamen die Kritiker Recht. Siehe auch

Schweizer Geschichten II.

Eine weitere groteske Entscheidung gab es ebenfalls in der Schweiz. Im Jahr 1992 wurde ein Antrag beim Schweizer Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) auf Tierversuche mit Mikrowellenfutter nicht genehmigt, weil die Fütterung von Tieren mit in der Mikrowelle erwärmter Nahrung unnötig sei und "aus Gründen des Tierschutzes" abgelehnt werden müsse.

Schweizer Geschichten III.

Auch die Nahrungsmittelindustrie verteidigt die Mikrowelle und legt Gutachten vor. Und schon ist zu lesen, dass mit der Mikrowelle erzeugte Nahrung mindestens gleichwertig gegenüber konventionell erhitzten Speisen sei. Massgeblich betrieben wurde eine dieser Studien vom Nestle Research Center.

Der Schweizer Nestle-Konzern ist einer der grössten Hersteller von Fertiggerichten. Diese werden von Konsumenten bevorzugt, die nicht nur keine Zeit für die Zubereitung, sondern auch keine Zeit für die Erwärmung von Speisen haben und deshalb als typisch für die Nutzung von Mikrowellengeräten gelten.

Verbraucherschutz mit Schwächen

Der Schutz des Verbrauchers ist dem Gesetzgeber scheinbar wichtig. Er legt für technische Geräte Normen und Grenzwerte fest, die dem Verbraucher weitgehende Sicherheit suggerieren. Die stets genannten "Grenzwerte" sind jedoch viel zu hoch angesetzt, so dass Menschen nicht vor der Belastung durch solche Strahlungen geschützt werden.

Allerdings sind die Wissenschafter, welche die grundlegenden Forschungen für die Festlegung der Grenzwerte durchführen, in den meisten Fällen nicht neutral, sondern werden oft von genau der Industrie bezahlt, deren Geräte sie hinsichtlich der zu bestimmenden Grenzwerte untersuchen sollen.

Die Autorin Anye Bultmann beschrieb diese Erscheinung schon 1994 in ihrem im Knaur Verlag erschienen Buch " Käufliche Wissenschaften". Als Lösung schlug sie eine Umkehr der Beweispflicht vor, nach der die Industrie die Ungefährlichkeit der Geräte eindeutig nachweisen müsse, ehe diese in den Handel kommen dürften.

Ausserdem schlug sie vor, dass eine Verletzung der Sorgfaltspflicht strafrechtlich geahndet werden müsse und dass eine bewusste Täuschung als Körperverletzung einzustufen wäre.

So lange es solche Gesetze nicht gibt, sollte man die monströse Mikrowellentechnik aus der Küche verbannen. Denn durch die Folgen solcher Strahlen kann man mehr Lebenszeit verlieren als Zeit im Leben gewinnen.

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Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.

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