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Bisphenol-A-Verbot beschränkt sich immer noch auf Babyfläschchen

Seit Jahren berichten wir über die Gefährlichkeit der Chemikalie Bisphenol A und fordern die Verbraucher – aufgrund der offensichtlichen Handlungsunfähigkeit des Gesetzgebers – zu Selbstverantwortung und Vorsicht im Umgang mit den entsprechenden Bisphenol A - haltigen Kunststoffen auf. Nachdem uns jahrelang versichert wurde, wie sicher und harmlos der Weichmacher Bisphenol A sei, wurde der Verkauf von Bisphenol-A-haltigen Babyflaschen aus Polycarbonat im Juni 2011 – aufgrund eindeutiger und zahlreicher Studienergebnisse – endlich verboten. Doch was ist mit all den anderen Produkten, die nach wie vor Bisphenol A enthalten?

Stand: 24 März 2022

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Bisphenol A wandert aus dem Kunststoff in den Körper

Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) wurde bereits seit den sechziger Jahren in Kunststoffen eingesetzt, um deren Haltbarkeit zu erhöhen. Für die Verwendung in Kunststoffbehältern, Babyschnullern, Babyfläschchen, Plastikspielzeug, Lebensmittelverpackungen etc. wurden, und werden noch heute, weltweit jährlich viele Millionen Tonnen BPA hergestellt.

BPA kann sich jedoch aus dem Kunststoff lösen, in den Körper gelangen und so erhebliche gesundheitliche Störungen auslösen. Die Aufnahme von BPA geschieht entweder durch das Trinken aus Plastikflaschen oder durch den Verzehr von in Kunsstoff verpackter Nahrung.

Bisphenol A stört die gesunde Entwicklung unserer Kinder

BPA gilt als sog. endokriner Disruptor, was bedeutet, dass die Chemikalie eine hormonähnliche Wirkung hat (sie imitiert die Wirkung des Hormons Östrogen) und somit das empfindliche hormonelle Gleichgewicht des Menschen stören kann.

Besonders wenn Kinder in Kontakt mit dem Gift kommen, kann das Gift in den frühen Entwicklungsphasen eine ordnungsgemäße Ausbildung der Organe und Drüsen behindern und die sexuelle Entwicklung hemmen. Auch die Entstehung von Herzkreislauferkrankungen, Leberproblemen und Diabetes kann in Gegenwart von BPA gefördert werden.

EU-Behörden behaupten jahrelang, Bisphenol A sei sicher

Im Laufe der letzten Jahre stiegen bereits etliche Herstellerfirmen auf BPA-freie Kunststoffe für Baby- und Kleinkinderprodukte um. Kanada, Dänemark, Frankreich und einige US-Bezirke hatten BPA längst als Zusatzstoff in der Herstellung von Kinderprodukten gesetzlich verboten. In der EU jedoch ließ man sich damit Zeit.

Noch im Jahre 2008 gab die Europäische Kommission gemeinsam mit der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) einen Bericht zur Risikoeinschätzung von BPA heraus. Darin hieß es, Produkte, die BPA enthielten, seien für Verbraucher und Umwelt sicher.

Erst nachdem ein Jahr später erneut besorgniserregende Studienergebnisse (besonders in Bezug auf die BPA-Gefahren für Neugeborene) bekannt geworden waren, kündigte die EFSA bis Mai 2010 eine Neubewertung der Chemikalie an, was jedoch aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten nicht geschah. Der endgültige Entscheid über einen möglichen neuen Grenzwert für BPA wurde auf September 2010 verschoben.

Bisphenol-A-Verbot für Babyflaschen

Es vergingen also viele Monate und Jahre, in denen Babys, Kleinkinder und auch Erwachsene teilweise Tag für Tag und – größtenteils unwissend – einer eigentlich leicht vermeidbaren Chemikalie ausgesetzt waren, bevor man beschloss, Bisphenol-A-haltige Babyflaschen ab Juni 2011 zu verbieten ( 1 ) ( 2 ).

Aktuelle Untersuchungen zeigten, dass BPA Auswirkungen auf die Entwicklung, das Immunsystems und auf die Entwicklung von Tumoren haben könnte,

erklärte John Dalli, der Europäische Kommissar für Gesundheits- und Verbraucherpolitik.

Die Entscheidung (…) ist eine gute Neuigkeit für europäische Eltern, die von nun an sicher sein können, dass Babyflaschen aus Plastik kein BPA mehr enthalten werden.

Bisphenol A ist in anderen Kunststoffprodukten nach wie vor erlaubt

Allerdings darf BPA in anderen Kunststoffartikeln aus Polycarbonat nach wie vor enthalten sein. So findet sich der Stoff auch in den Innenbeschichtungen von Gemüse- oder Obst-Dosen, in Getränkedosen, in gewöhnlichen Getränkeflaschen etc.

Das größte Problem im Zusammenhang mit BPA ist dessen Fähigkeit, langsam aber kontinuierlich aus den Plastikbehältern in die entsprechenden Nahrungsmittel und Getränke zu diffundieren.

Wenn man Flüssigkeiten in eine Flasche abfüllt – insbesondere heiße Flüssigkeiten oder solche, die viele Fette oder Säuren enthalten – verlässt die Chemikalie das Plastik,

erklärte Belinda Phipps, leitende Direktorin der britischen Wohltätigkeitsorganisation National Childbirth Trust in der Nachrichtensendung der BBC.

Vor allem wenn die Flasche älter wird und im Laufe der Zeit auch Kratzer aufweist, gelangt die Chemikalie in zunehmendem Maße in die Flüssigkeit.

Keine Getränke aus Kunststoff-Flaschen

Eine im Jahr 2009 durchgeführte und in einem unserer Texte zum Thema BPA bereits erwähnten Studie der Harvard Universität kam zu dem Ergebnis, dass Menschen, die nur über einen Zeitraum von einer Woche aus Kunststoff-Flaschen (aus Polycarbonat) tranken, plötzlich einen Anstieg des BPA-Gehalts in ihrem Urin von über 65 Prozent aufwiesen.

Diese Studie, die in der Fachzeitschrift Environmental Health Perspectives veröffentlicht wurde, bewies, dass das BPA aus der Verpackung ziemlich schnell in die Nahrung und die Getränke wandern kann.

Bleiben Sie wachsam!

Da sich das BPA-Verbot ausschliesslich auf Produkte für Babys und Kleinkinder beschränkt, können andere Kunststoffe nach wie vor BPA enthalten. Bleiben Sie also auf der Hut und erkundigen Sie sich beim Kauf von Babyprodukten, Spielzeug, Getränken und Nahrungsmitteln in Dosen oder Plastikverpackungen, ob der verwendete Kunststoff tatsächlich frei von Bisphenol A ist.

Im Zweifelsfall sollten Sie die entsprechenden Produkte gänzlich meiden. Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Im Jahre 2022 beginnt die EU erneut mit Anhörungen

Die EFSA beginnt nun eine erneute Anhörung zur Giftigkeit des Bisphenol A, nachdem der Europäische Gerichtshof bestätigte, das Bisphenol A ein besorgniserregender Stoff sei ( 3 ).

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.