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Health Claims: Was steckt hinter den Werbeversprechen?

„Vitamin C stärkt das Immunsystem“, „Zink für die Haut“ oder „Calcium schützt die Knochen“ – das klingt doch überzeugend, oder? Doch hinter diesen und anderen Werbeversprechen stecken streng regulierte EU-Richtlinien. Was dürfen Hersteller wirklich behaupten? Und was bedeuten die Claims für dich als Verbraucher? Wir lüften den Vorhang hinter den Health Claims.

Fachärztliche Prüfung: Gert Dorschner
Stand: 07 August 2026
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Was sind Health Claims?

Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die von der Europäischen Union zugelassen werden.

Hersteller dürfen diese Aussagen auf die Verpackung drucken, um auf die gesundheitlichen Vorteile bestimmter Inhaltsstoffe oder Lebensmittel hinzuweisen. Health Claims dürfen also offiziell zur Werbung verwendet werden.

Beispiele für derartige Health Claims sind:

  1. „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ – zum Beispiel auf Säften oder Vitaminpräparaten.
  2. „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ – etwa auf Vitamin-D-Präparaten oder angereicherten Lebensmitteln.
  3. „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut bei“ – beispielsweise auf Haut- und Schönheitspräparaten.
  4. „Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei“ – etwa auf Proteinpulvern oder Eiweißriegeln.
  5. „Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“

zum Beispiel auf Magnesiumpräparaten oder Sportgetränken.

Zuckerfrei oder fettarm sind keine Health Claims!

Wenn auf einem Produkt dagegen „zuckerfrei“, „fettarm“ oder „reich an Vitamin C“ steht, handelt es sich nicht um einen Health Claim. Solche Angaben beschreiben lediglich, welche Nährstoffe ein Produkt enthält oder nicht enthält. Sie sagen noch nichts darüber aus, wie das Produkt oder der genannte Nährstoff im Körper wirkt.

Gesundheitsbezogene Angaben (also Health Claims) und nährwertbezogene Angaben (keine Health Claims) werden seit 2007 durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 „über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ geregelt. Verkürzt wird sie häufig als Health-Claims-Verordnung bezeichnet (1).

Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen solche Angaben bei der Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen verwendet werden dürfen.

Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Hersteller dürfen nicht beliebig mit gesundheitlichen Wirkungen werben. Sie müssen sich an die zugelassenen Aussagen und die dafür festgelegten Bedingungen halten.

Welche Health Claims sind erlaubt?

Es gibt drei Arten von Health Claims. Die meisten beziehen sich auf normale Funktionen des Körpers. Andere betreffen die Verringerung eines Krankheitsrisikos oder die Entwicklung und Gesundheit von Kindern.

Health Claims zu normalen Körperfunktionen

Diese Aussagen betreffen zum Beispiel das Immunsystem, die Muskeln, die Knochen oder den Energiestoffwechsel. Zugelassene Health Claims sind etwa:

  1. „Eisen trägt zur normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin bei“ – beispielsweise auf Eisenpräparaten.
  2. „Jod trägt zu einer normalen Produktion von Schilddrüsenhormonen und zu einer normalen Schilddrüsenfunktion bei“ – etwa auf Jodpräparaten.
  3. „Biotin trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei“ – zum Beispiel auf Biotinpräparaten oder Nahrungsergänzungsmitteln für Haut und Haare.

Die Formulierungen klingen bewusst vorsichtig. Ein Hersteller darf darauf hinweisen, dass ein Nährstoff zu einer normalen Körperfunktion beiträgt. Er darf jedoch nicht behaupten, dass das Produkt die Funktion über das normale Maß hinaus verbessert.

Health Claims zur Verringerung eines Krankheitsrisikos

Manche Health Claims beziehen sich auf einen Risikofaktor für eine Krankheit. Sie dürfen jedoch nicht behaupten, dass ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel die Krankheit selbst verhindert. Ein zugelassener Claim lautet zum Beispiel:

„Calcium trägt dazu bei, den Verlust an Knochenmineralstoffen bei postmenopausalen Frauen zu verringern. Eine geringe Knochenmineraldichte ist ein Risikofaktor für durch Osteoporose bedingte Knochenbrüche.“

Die Aussage ist sehr lang. Sie dürfte auch verkürzt oder verändert werden – jedoch nur, wenn sie inhaltlich noch dasselbe aussagt und die Wirkung nicht verstärkt.

Es dürfte also nicht stehen „Calcium schützt vor Osteoporose.“ Es könnte aber von „Frauen nach den Wechseljahren“ statt von „postmenopausalen Frauen“ die Rede sein (1, 2).

Ein weiteres Beispiel betrifft zuckerfreien Kaugummi. Auf der Verpackung könnte stehen:

„Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Neutralisierung der Plaquesäuren bei. Plaquesäuren sind ein Risikofaktor für die Entstehung von Zahnkaries.“

Auch diese Aussage verspricht nicht, dass der Kaugummi Karies verhindert. Sie besagt lediglich, dass er einen Risikofaktor beeinflussen kann – in diesem Fall die Säuren im Zahnbelag.

Health Claims zur Entwicklung von Kindern

Eine weitere Health-Claim-Gruppe betrifft die Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Auch hier dürfen nur genau festgelegte Aussagen verwendet werden. Zwei Beispiele:

  1. „Vitamin D wird für ein normales Wachstum und eine normale Entwicklung der Knochen bei Kindern benötigt.“
  2. „Calcium und Vitamin D werden für ein normales Wachstum und eine normale Entwicklung der Knochen bei Kindern benötigt.“

Solche Aussagen bedeuten nicht, dass Kinder durch die beworbenen Produkte schneller wachsen oder besonders starke Knochen bekommen. Sie weisen lediglich darauf hin, dass die genannten Nährstoffe für eine normale Entwicklung benötigt werden, man also Mängel verhindern sollte.

Wer lässt Health Claims zu?

Neue Health Claims werden meist von Lebensmittelherstellern, Verbänden oder Unternehmen beantragt, die einen bestimmten Inhaltsstoff anbieten. Der Antrag wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, geprüft.

Die EFSA schaut sich an, ob der angegebene gesundheitliche Nutzen wissenschaftlich ausreichend belegt ist. Dann veröffentlicht sie eine wissenschaftliche Stellungnahme.

Über die Zulassung entscheiden schließlich die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Zugelassene und abgelehnte Angaben sind im öffentlichen EU-Register zu finden (7).

Wird ein Health Claim zugelassen, gilt die Entscheidung in der gesamten EU. In der Regel darf dann jeder Hersteller den Claim verwenden, sofern sein Produkt alle dafür festgelegten Bedingungen erfüllt (darauf gehen wir im nächsten Absatz ein).

Ein Unternehmen kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für fünf Jahre das alleinige Nutzungsrecht erhalten, wenn die Zulassung auf geschützten eigenen Studiendaten beruht.

Der Antrag selbst kostet nichts. Hohe Kosten können jedoch durch die erforderlichen Studien und die Zusammenstellung der wissenschaftlichen Unterlagen entstehen.

Für jede Aussage gelten bestimmte Bedingungen

Ein zugelassener Health Claim darf nicht automatisch auf jedes Produkt gedruckt werden. Das Produkt muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche Bedingungen gelten, steht bei jedem Claim in der jeweiligen EU-Zulassung und im EU-Register.

Häufig muss das Produkt etwa eine festgelegte Menge des beworbenen Stoffes enthalten. Manchmal gelten außerdem Vorgaben zur Zielgruppe oder zur Einnahme.

Beim bereits genannten Claim zu Calcium für postmenopausale Frauen muss eine angegebene Portion mindestens 400 mg Calcium liefern. Auf dem Produkt muss zudem stehen, dass sich die Aussage speziell an Frauen ab 50 Jahren richtet und die positive Wirkung bei täglich mindestens 1.200 mg Calcium aus allen Quellen eintritt.

„Aus allen Quellen“ bedeutet, dass auch das Calcium aus der übrigen Ernährung dazugerechnet wird.

Auch beim zuckerfreien Kaugummi gelten genaue Vorgaben. Für den Claim zur Verringerung der Plaquesäuren müssen Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass sie mindestens dreimal täglich nach den Mahlzeiten 2 bis 3 g Kaugummi jeweils 20 Minuten lang kauen sollen.

Die vorgeschriebenen Angaben müssen nicht alle unmittelbar neben dem Health Claim stehen. Der Claim kann beispielsweise auf der Vorderseite der Verpackung erscheinen, während die nötigen Hinweise zur Zielgruppe und Tagesmenge auf der Rückseite stehen.

Häufig verweist ein Sternchen darauf. Die Informationen müssen jedoch gut lesbar und eindeutig dem Claim zugeordnet sein.

Wenn es keinen Health Claim gibt, wird getrickst

Wenn es für ein Produkt und seine Inhaltsstoffe keinen Health Claim gibt, wird häufig in die Trickkiste gegriffen. Hersteller mischen dann einfach noch einen zusätzlichen Stoff bei, für den ein Health Claim existiert.

Dadurch wirkt das Produkt gesundheitsfördernd, obwohl sich der Claim nur auf einen einzelnen Stoff bezieht. Dieses Vorgehen ist erlaubt, auch wenn es manchmal irreführend ist.

Beispiel 1: Zink in Entsäuerungspulvern

Für Basen- oder Entsäuerungspulver gibt es im Allgemeinen keinen Health Claim. Enthält ein solches Pulver aber Zink, dann darf darauf stehen: „Zink trägt zu einem normalen Säure-Basen-Stoffwechsel bei“. Also wird Basenpulvern gerne Zink beigemischt.

Zink wird unter anderem für Enzyme benötigt, die an der Regulierung des Säure-Basen-Haushalts beteiligt sind. Dazu gehört die Carboanhydrase. Sie hilft, Kohlendioxid und Wasser in Bicarbonat und Wasserstoffionen umzuwandeln – und umgekehrt. Diese Reaktion spielt bei der Regulierung des pH-Werts eine wichtige Rolle.

Der Claim bedeutet jedoch nicht, dass das gesamte Pulver den Körper entsäuert. Er bezieht sich nur auf die normale Funktion von Zink im Stoffwechsel.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Basische Mineralstoffe: Wirkung, Aufgaben und Quellen.

Beispiel 2: Vitamin C in Kollagenpräparaten

Für Kollagen gibt es ebenfalls keinen Health Claim. Daher wird Kollagenpräparaten häufig Vitamin C beigemischt. Denn dann darf der Hersteller auf dem Etikett mit folgender Aussage werben: „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei.“

Der Health Claim bezieht sich dann aber nur auf Vitamin C. Dass die Hauptzutat des Produkts – das Kollagen – sich ebenfalls auf die körpereigene Kollagenbildung und die Haut positiv auswirkt, ist damit aber nicht gemeint.

Beispiel 3: Zink und Vitamin C in Immunpräparaten

Auch bei Präparaten für das Immunsystem lohnt sich ein genauer Blick. Enthalten sie Zink oder Vitamin C in ausreichender Menge, können beispielsweise folgende Claims verwendet werden:

  1. „Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
  2. „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“

Ob zusätzlich enthaltene Extrakte, Kräuter oder andere Stoffe ebenfalls das Immunsystem unterstützen, ist durch diese Claims nicht belegt.

Allerdings bedeutet es nicht, dass Stoffe, die keinen Health Claim haben, unwirksam sind. (Siehe nächster Abschnitt).

Eine Wirkung ist auch ohne Health Claim möglich

Wenn für ein Produkt oder ein Stoff nun kein Health Claim zugelassen ist, bedeutet es dann, dass das Produkt oder der Stoff auch keine Wirkung hat? Nein!

Wenn es keinen Health Claim gibt, kann dies unterschiedliche Gründe haben:

Vielleicht wurde einfach noch kein Claim beantragt. Gerade bei älteren Naturstoffen oder wenig kommerziell interessanten Stoffen scheuen Hersteller die Kosten eines Antrags (bzw. die Kosten der dafür nötigen Studien).

Vielleicht ist die Studienlage auch noch nicht ausreichend. Es gibt vielleicht Tierstudien, Zellstudien oder kleinere Humanstudien, aber keine ausreichenden hochwertigen Humanstudien, um einen Health Claim zu rechtfertigen.

Vielleicht wurde ein Claim beantragt, aber die eingereichten Unterlagen haben die EFSA nicht überzeugt. Auch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Stoff nicht wirkt, sondern nur, dass die hohen Ansprüche der Behörde nicht erfüllt wurden.

Vielleicht wurde ein Claim beantragt, nur war er anders formuliert oder zu weit gefasst. Es kann also sein, dass ein Stoff durchaus Wirkungen hat, aber eben nicht die beantragte.

Für viele Nahrungsergänzungen und auch für viele Heilpflanzen liegen zahlreiche Humanstudien vor, dennoch gibt es keinen zugelassenen Health Claim. Eine Wirkung zeigen die Stoffe/Pflanzen dennoch, z. B. Curcumin, Ashwagandha, Rhodiola rosea, Weihrauch, Quercetin, Coenzym Q10 und viele weitere.

Ein zugelassener Health Claim ist also lediglich ein Nachweis dafür, dass die EFSA eine bestimmte gesundheitsbezogene Aussage als ausreichend wissenschaftlich belegt bewertet hat. Fehlt ein Health Claim, bedeutet das nur, dass eine entsprechende Aussage derzeit nicht zugelassen ist – aus welchen Gründen auch immer.

Auch Lebensmittel dürfen Health Claims tragen

Auch gewöhnliche Lebensmittel wie Hafer, Gerste, Olivenöl und Walnüsse dürfen mit bestimmten gesundheitlichen Wirkungen beworben werden.

Hafer und Gerste für einen gesunden Cholesterinspiegel

Bei Hafer und Gerste bezieht sich der Claim auf bestimmte Ballaststoffe – die Beta-Glucane. Weitere Informationen finden Sie in unseren Artikeln Beta-Glucane – Wirkung und Einnahmeund Haferkleie: Wirkung und Anwendung.

Auf Haferflocken, Haferkleie oder Gerstenprodukten kann beispielsweise stehen:

„Beta-Glucane tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei.“

Dazu muss man täglich 3 g Beta-Glucane zu sich nehmen. Das sind 75 g Haferflocken oder 50 g Haferkleie, also recht viel, so dass viele Leute direkt zu einer Nahrungsergänzung mit Beta-Glucanen greifen.

Denn 75 g Haferflocken kann man vielleicht noch essen, aber 50 g Haferkleie werden bei vielen Leuten schwer im Magen liegen und zu Verdauungsbeschwerden führen.

Olivenöl zum Schutz gegen oxidativen Stress

Für Olivenöl lautet ein zugelassener Claim: „Olivenöl-Polyphenole tragen dazu bei, die Blutfette vor oxidativem Stress zu schützen.“

Das Olivenöl muss aber mindestens 5 mg Hydroxytyrosol pro 20 g Olivenöl enthalten.

Walnüsse für die Blutgefäße

Auch Walnüsse dürfen mit ihrer Wirkung auf die Gefäße beworben werden: „Walnüsse tragen dazu bei, die Elastizität der Blutgefäße zu verbessern.“ Dazu müssen täglich 30 g der Nüsse gegessen werden.

Dörrpflaumen für die Verdauung

Dörrpflaumen können folgenden Claim tragen: „Getrocknete Pflaumen tragen zu einer normalen Darmfunktion bei.“ In unserem Artikel Pflaumen sind nährstoffreich und gesund erklären wir, welche Inhaltsstoffe die Verdauung fördern.

Die Bedingung, die mit diesem Claim verbunden ist, zeigt jedoch, wie realitätsfern die EFSA gelegentlich arbeitet. Denn die positive Wirkung soll sich erst bei einer täglichen Aufnahme von 100 g getrockneten Pflaumen einstellen.

Die meisten Menschen würden bei 100 g getrockneten Pflaumen Bauchschmerzen, Blähungen und Durchfall bekommen. Im Allgemeinen empfiehlt man daher 2-4 Dörrpflaumen pro Tag.

Die Health-Claim-Bedingungen dürfen also – aus unserer Sicht – nicht unkritisch als Dosier-Empfehlungen angesehen werden (was wir schon oben bei den Beta-Glucanen und der Hafermenge gesehen haben).

Grüne Kiwis für die Darmfunktion

Seit 2025 gibt es außerdem einen Health Claim für frische grüne Kiwis der Sorte Hayward: „Der Verzehr grüner Kiwifrüchte trägt durch die Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer normalen Darmfunktion bei.“

Auch für diese Aussagen gelten jeweils genaue Bedingungen. Der Claim zu den Kiwis darf beispielsweise nur verwendet werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 200 g frischem Kiwi-Fruchtfleisch einstellt. Der Claim gilt also nicht für Kiwipulver und -extrakte und auch nicht, wenn man nur 50 g Kiwi isst (3).

Neue Health Claims sind selten – Beispiel Kreatin

Der Claim für Kiwis zeigt, dass die EU-Liste weiterhin ergänzt wird. Neue Health Claims kommen jedoch nur selten hinzu. Die erste große EU-Liste mit gesundheitsbezogenen Aussagen erschien 2012. Sie enthielt 222 zugelassene Claims. Eingereicht wurden zuvor aber rund 44.000 Vorschläge aus den Mitgliedstaaten (2).

Häufig werden Anträge abgelehnt. Ein aktuelles Beispiel ist Kreatin. Für den Stoff gibt es bereits folgende zugelassene Aussage: „Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung.“

Ein zusätzlich beantragter Claim wurde im Mai 2026 dagegen nicht zugelassen. Er lautete: „Die tägliche Einnahme von Kreatin kann zu einer Verbesserung der kognitiven Funktion beitragen.“ Die EFSA sah keinen ausreichenden wissenschaftlichen Beleg (4, 5).

Health Claims bedeuten nicht automatisch, dass ein Produkt gesund ist

Ein zugelassener Claim bedeutet nicht, dass das ganze Produkt gesund ist. Actimel Erdbeere wirbt beispielsweise damit, dass die enthaltenen Vitamine B6 und D zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Gleichzeitig enthält der Joghurtdrink knapp 12 g Zucker pro 100 g.

Achten Sie deshalb nicht nur auf den hervorgehobenen Health Claim, sondern auch auf die Zutatenliste und die Nährwerttabelle.

Pflanzenstoffe: Ein schwieriger Sonderfall

Besonders kompliziert ist die Lage bei sogenannten Botanicals – also pflanzlichen Stoffen und Zubereitungen wie Kräutern oder Pflanzenextrakten. Für viele dieser Stoffe beruhen die angenommenen Wirkungen vor allem auf einer langen traditionellen Anwendung. Für einen Health Claim verlangt die EFSA jedoch wissenschaftliche Belege.

Die ersten 530 geprüften Pflanzen-Claim-Anträge erhielten keine positive Bewertung. Sie wurden aber nicht alle endgültig abgelehnt. Stattdessen stoppte die EU-Kommission die Prüfung der übrigen Anträge im Jahr 2010 – und zwar bis heute.

Sie wollte zunächst klären, ob und wie die langjährige traditionelle Verwendung einer Pflanze berücksichtigt werden kann. Bei pflanzlichen Arzneimitteln kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als Beleg dienen, bei Nahrungsergänzungsmitteln bislang nicht.

Hinzu kommt, dass Pflanzenextrakte in den EU-Ländern unterschiedlich eingestuft werden können. Ein Stoff kann in einem Land als Zutat eines Nahrungsergänzungsmittels gelten und in einem anderen als Arzneimittel.

Über 2.000 Claim-Anträge zu Pflanzenstoffen noch offen

Die EU-Kommission führte im Jahr 2020 insgesamt 2.078 offene Pflanzen-Claims auf. Bis heute wurde über diese Aussagen nicht abschließend entschieden. Sie werden daher als „on hold“ bezeichnet.

Beantragt wurden zum Beispiel Aussagen wie:

  1. „Echinacea unterstützt die körpereigenen Abwehrkräfte.“
  2. „Ginseng unterstützt die geistige Leistungsfähigkeit.“
  3. „Baldrian unterstützt einen gesunden Schlaf.“

Fazit: Health Claims richtig verstehen

Health Claims können eine hilfreiche Orientierung beim Einkauf bieten. Sie zeigen, dass die gesundheitliche Wirkung eines Lebensmittels oder Inhaltsstoffes wissenschaftlich geprüft wurde.

Oft bezieht sich der Claim nur auf einen Inhaltsstoff, nicht auf das gesamte Produkt. Das Produkt könnte also auch ungesund sein, auch wenn es für einen einzelnen Inhaltsstoff einen Health Claim trägt.

Dosierungen, die mit dem Health Claim in Verbindung stehen, sind nicht selten zu hoch und würden zu Beschwerden führen, wenn man sich daran halten würde. Kein Health Claim bedeutet außerdem nicht, dass das Produkt keine Wirkung hat.

Health Claims sollten daher nicht überbewertet werden. Andere Kriterien für Lebensmittel und Nahrungsergänzungen sind meist entscheidender.

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Dieser Artikel wurde auf Grundlage (zur Zeit der Veröffentlichung) aktueller Studien verfasst und von MedizinerInnen geprüft, darf aber nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung genutzt werden, ersetzt also nicht den Besuch bei Ihrem Arzt. Besprechen Sie daher jede Massnahme (ob aus diesem oder einem anderen unserer Artikel) immer zuerst mit Ihrem Arzt.

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